Ausgabe 
19.2.1848
 
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Änzeigeblntt

für -ie Stadt Gießen

und die Kreise

Gießen, Grünberg und Hungen.

JS 13. Samstag den 19. Februar

r Diese« Blatt erscheint jeden Dienstag und Freitag, Abends, Der PrSnum-rationSb-trag tft jn^rltd) Kt WnhKwlsche t fl. »0 kr., (nut Unterhaltungiblait r fl, 12 fr.), halbjährlich 45 fr., (mit Unterhaltungsblatt 1 fl. 6 fr.), für AuSwarttge .»°l. P°staMtag 1 st. 42 fr , ( mt llaterhaltungSblatt 1 fl. 24 fr.), halb,abrlich 51 fr., (mit Unterhaltungsblatt 1 fl. 12 fr.). Auswärts abonmrt man sich' .den jUnLchst Egencrr tobt. Postämtein. In Gießen bei der Erpeditian, Canzlciberg Lit. B. Nr. t ^E'nruckungSacbuhr für den Raum d» g-spalfrnen EorPuS-Z-tle 2fr.

Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes bis Morgens 9 Uhr längstens an die R^artron^gelangt^styn.

Edictalladungen.

304) Grünberg.) Nachdem von Gr. Hess. Hofgerichte zu Gießen über das Vermögen des Peter Wilhelm zu BelterSheim der förmliche Concursprozeß erkannt worden ist, so werden alle Diejenigen, welche auS irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen sollten, hiermit öffentlich aufgefordert, solche s gewiß in dem auf ...

Donnerstag den 23. März l. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermine dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie ansonst ohne ein weiter zu erlassendes Präclusivdekret von der Concurs^ mässe werden ausgeschlossen werden.

Grünberg den 20. Januar 1848.

Gr. Hess. Landgericht das.

Welcker. Dr. Ortwein.

99) ( Grünberg.) Die Untersuchung deS Vermögens des I o h a n n I o st A l b e r t von Haar­

bach, der sich vor längerer Zeit aus seiner Hei- math heimlich entfernt und bis jetzt von seinem Aufenthalte keine Nachricht gegeben, hat eine Ueber- schuldung dargethan, und -er für ihn gerichtlich be­stellte Kurator Johannes Wenzel lr von Haar­bach zur Abwendung des sonst unvermeidlichen Schuldverfahrens das gesammte dahier zurückge­lassene Vermögen des abwesenden Albert der Hein­rich Klößen Frau daselbst zum Eigenthume unter der Verbindlichkeit überlasten, die sämmtlichen darauf haftenden Schulden zu übernehmen.

Auf den Anirag des Kurators werden hiernach Joh. Jost Albert oder seine etwaigen Erben auf­gefordert, Einwand gegen diese Vermögensabtrc- tung binnen 2 Monaten von heute an sogewiß da­hier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls solche sonst die gerichtliche Bestätigung erhalten und zur Ausführung gebracht werden wird.

Grünberg den 31. Deeember 1847.

Gr. Hess. Landgericht daselbst. Welcker.

Besondere Bekanntmachungen.

Rechenschafts-Ablage des Comitös des Hülsö - Vereines zu Gießen.

Durch die Roth des Winters von 1846 auf 1847 hervorgerufen , hatte sich am Schluffe des Jah­res 1846 ein Verein zu dem Zwecke gebildet,den Hülfsbcdürftigcn in der Stadt Gießen, für welche nicht auS Mitteln der Armenfonds gesorgt werden könne, für die Dauer der (damaligen) Theurung und Verdienstlosigkeit außerordentliche Unterstützung zu gewähren."

Es lag dabei die nicht unbegründet erscheinende Besorgniß vor, eines Theils, daß bei den damals bestehenden besonders drückenden Zeitverhältniffen, die freiwilligen Beiträge, durch welche die Mittel zu jenem Zwecke beschafft werden mußten, genügend nicht erfolgen würden, und andern Theils, ob die zweckmäßigste Art der Unterstützung in der Vertheilung von Suppe, wohin der Beschluß des Vereins ging, gefunden worden sey.

Beide Besorgnisse haben sich als unbegründet gezeigt.

Dank sey es dem wohlihätigen Sinne der Einwohner von Gießen, die Beiträge fielen in den ver­schiedenen Sammlungen so reichlich aus, daß mit Beihülfe der Vergütung für die Suppe, die anfänglich in geringerem, später in größerem Maße, erhoben wurde, nicht nur während sechs Monaten erst