Änzeigeblalt für die Stadt Gießen und die Kreise

Gießen, Grünberg und Hungen.

Jtg, 6* Mittwoch den 19* Januar 1848.

Dieses Blatt erscheint jeden Dienstag und Freitag, Abends. Der Pränumerationsbetrag ist jährlich für Einheimische I st. 30 fr., (nut Unterhaltungsblart 2 fl. 12 kr), halbjährlich 45 fr., (mit Unterhaltungsblatt 1 fl. 6 kr.), für Auswärtige incl. Postaus,chlag 1 fl. 42 kr., (mit Unterhaltungsblatt 2 fl. 24 kr.), halbjährlich 51 kr., (mit Unterhaltungsblatt 1 fl. 12 kr.). Auswärts abonnirt man sich, bei den zunächst gelegenen lobl. Postämtern. In lNießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den Raum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 kr.

Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes bis Morgens 9 Uhr längstens an die Redaktion gelangt sehn.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Die Vollziehung der Allerhöchsten Verordnung vom 4. December 1846 betreffend.

Georg Kirch von Rodheim ist als Fruchtmäkler concesstonirt und als solcher eidlich verpflichtet wor­den, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen am 13. Zanuar 1848.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Zu Nr. K. G. 134.

Betreffend: Das Anzeigeblatt für den Kreis Grünberg, nun

die Bestimmung der Brod- und Weck-Taxe für den hiesigen Kreis.

Grünberg am 1. Januar 1848.

Der Großherzoglich Hessische

Kreis rath des Kreises Grün berg

a n

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Ich habe mich veranlaßt gesehen, in fraglicher Beziehung die Bestimmung zu treffen, daß für die Zukunft wöchentlich die Brod- und Weck-Tare für den diesseitigen Kreis in dem, Samstags zu Gießen erscheinenden, Anzeigeblatt angegeben werde.

Diese Tare behält immer Gültigkeit bis zu dem Erscheinen eines neuen Exemplars des Anzeigeblatts, in welchem die Taxe angegeben ist, und erscheint Demzufolge hiernach die seither bestandene Bestimmung, daß die für die Stadt Butzbach bestehende Tare auch Gültigkeit für die Landgemeinden des Kreises Grünberg habe, aufgehoben, indem von jetzt an, wie oben auögeführt, eine Tare für den ganzen Kreis Grünberg selbstständig festgesetzt wird.

Cie haben dieß alsbald in Jbren resp. Gemeinden ordnungsmäßig öffentlich bekannt machen zu lassen, und Zuwiderhandlungen von Seiten der Bäcker zur Anzeige zu bringen.

O u v r i e r.