Inzcigesslatt
der
Sta-t und des Regierungsbezirks
Gießen.
Montag den is. December
18L3.
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man fi* LR,3„° Eff-.kur ein halbe» Jahr 4S fr.; für Auswärtige incl. Poftauffchlag 1 st. 42 fr., halbjshrl. S1 kr. Auswärts abonnirt ^ 9iaum b,r q"ft,atin C°rv7/.Z-il- 2 krd^ ^ 3» ®ie^en bei der Er»-dttt°n, C-nzl-ib-rg Li.. B. Nr. 1. EinrückungSgebühr für
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Amtlicher Theil.
2396) Gießen.
Protokoll
der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.
Dritte Sitzung vom 8. December 1848.
Anfang Vormittags 9 Uhr.
Anwesend: Reg.-Rath Küchler und 9 Mitglieder des Bezirksraths.
1) Der Vorsitzende verliefet das Protocoll der zweiten Sitzung, welches nach einigen vom Reg.-Commiffär, sowie den Abg. Bernbeck, Dieterich, Engel, Franziskus, Ferber, Lindenstruth und Menkel gemachten Bemerkungen genehmigt wird.
2) Der Vorsitzende erbittet sich die Ansicht der Versammlung über eine Geschästsfrage. ES fei angemeffen, wenn die Protocolle der ersten Sitzungen möglichst ausführlich bearbeitet würden, weil es sich hier um allgemeine Grundsätze handle. Da jedoch in Ermangelung eines Stenographen diese Protokolle auf den Grund kurzer Notizen entworfen werden müßten, liege cs int Interesse aller Behelligten, daß sie ihre Bemerkungen beifügen könnten. Daher frage er, wie es für Die zu halten sei, welche bei dem Verlesen des Protocolls nicht anwesend seien. In Bezug auf das gestrige Protokoll gelte dies z. B. von Reg.-Rath v. Willich. Er frage an, ob das Protokoll diesem Reg.-Commissär zur Einsicht mitgetheilt werden dürfe?
Die Versammlung tritt einstimmig der Ansicht von Dieterich Lei, daß man cs allen Betheiligten überlassen müsse, der öffentlichen Verlesung des Protocolls beizuwohnen, daß dagegen das Umhersenden desselben an einzelne Personen ein später lästiges Recht begründen könne.
3) Während der Verlesung des Protocolls traten die Abg. Schmand und Weigel ein.
4) Man schritt hierauf zur Tagesordnung.
Abg. Engel erstattete Namens des zweiten Ausschusses Bericht über das Gesuch des G. K. V. Ebert Sattlergesellen aus Coburg, um Aufnahme als Ortsbürgep zu Großenbuseck.
Der Bericht legte dar, daß Bittsteller früher in Großenbuseck gelebt und mit seiner dort wohnenden Verlobten zwei Kinder erzeugt habe. Der Gemeindcrath zu Großenbuseck habe das Gesuch um Aufnahme als Orts- bükger abgeschlagen, weil
a. der Petent nicht das gesetzliche Vermögen besitze,
b. früher sich nicht eines guten sittlichen Rufes erfreut habe.
Der Ausschuß hebt hervor, daß der Bittsteller ein Vermögen von 450 st. besitze, daß also dieser Einwand


