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haben wir fest entschlossen sind, halten werden. — Es ist Uns eine besondere Freude, diesen Act Unserer Milde am Namenstage Unserer geliebten Gemahlin, der Frau Erbgroßherzogin Mathilde Königliche Hoheit, vollziehen zu können. — Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und deö beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 14. März 1848.
(L. 8.) Ludwig. H- Gagern.
Zu Nr. K. G. 1205. Grünberg am 12- März 1848.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere den Abgang der Landbeschäler auf die Gestütsstationen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an
sänrmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Nach eingelangtem Schreiben des Gr. Hess. Ober-Stallmeister-Amts, sind am 11. d. M. die Gr. Landbeschäler auf die Gestntsstalionen nach Grünberg und Alt-Ulrichstein abgegangen, was Sie in Ihren Gemeinden zur öffenllichen Kenntniß zu bringen haben.
O u v r i e r.
Zu Nr. K. G. 1190. Grünberg am 10. März 1848.
Betreffend: Den Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an
sämmtlrche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Da der Preis der guten Kartoffeln dermalen von der Art ist, daß ein besonderer Mangel hieran nicht vermuthct werden kann, so fordere ich Sie zum alsbaldigen Bericht darüber auf, ob nicht das bestehende Verbot des Ankaufs von Kartoffeln durch Branntweinbrenner oder zum Branntweinbrennen gänzlich aufzuheben sey. Zugleich haben Sie sich gutächtlich zu äußern, ob Sie, namentlich auch mit Berücksichtigung des Umstandes, daß mit dem Eintritte der Steckzeit der Kartoffeln die Nachfrage nach gesunden Kartoffeln wahrscheinlich eine stärkere seyn wird, weil gerade diejenige Klasse, welche deren zur Saat vorzugsweise anzukaufen benöthigt ist, damit in der Regel bis zum Augenblicke des wirklichen Bedarfs zn zögern pflegt, es für zweckmäßig halten, das fragliche Verbot ganz außer Wirksamkeit zu setzen.
O u v r i e r.
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Gießen
306) i Ehefrau Hausen, haben dm des Jnvei werden t>< an diesen gefordert, dem untei diese Ansp berücksichti
Gießen
203) Georg S Vermögen irgend eil so gewiß
bei Meidi schlusfes t anzuzeigei Grünb,
Edictalladungen-
95) (Gießen.) Forderungen jeder Art an die Gebrüder Arnstein dahier, über deren Vermögen von Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen der förmliche Coucurö erkannt worden ist, sind im Termine
Montag den 20. März 1848, Morgens 9 Uhr,
bei Meidung Ausschlusses von der Masse dahier anzuzcigen und zu begründen.
In diesem Termine soll zugleich die Güte versucht werden und es wird im Fall des Zustande
kommens eines Vergleichs angenommen, daß die nicht erschienenen Gläubiger dem Beschluß der Mehrzahl der erschienenen beigetreten seyen. Zugleich soll in diesem Termine über die Wahl eines Cura- tors verhandelt werden.
Gießen am 8. Januar 1848.
Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Haberkorn.
512) (Gießen.) Nachdem die Erben des Carl Ludwig Arnold zu Gießen, wegen Ueber- schuldung des Nachlasses, die Erbschaft ausgeschlagen haben, so werden alle Diejenigen, welche For-
358) Art an über dess den Conc
Do
bei Meid schlusfes begründei
Grünt


