Ausgabe 
17.5.1848
 
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Lbictalladchrgen.

' 902) Gießen. Alle, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen Eberhard Vogt, Conrads Sohn, rechtliche Ansprüche bilden können, werden aufgefordert, solche binnen 14 "Tagen bei unterzeich­netem Gerichte zu begründen, indem sonst bei Ab­schluß deö Inventars auf dieselben keine Rücksicht genommen werden kann.

Gießen am 10. Mai 1848.

Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. vr. v. Krug.

905) Gießen. Das Vermögen des verstorbenen Forstschützen Scherer von Königsberg ist mit 962 fl. 23 fr. überschuldet. Zur Abwendung eines förm­lichen Concursverfahrens haben die Gottfried L-che- rer's Wittwe und der für die Kinder bestellte Vor­mund darauf angetragen, die Gläubiger zum Zwecke eines Arrangements vorzuladen. Es werden deßhalb alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des Gott­fried Scherer Ansprüche zu bilden glauben, anfge- fordert, im Termine

Montag den 5. Juni d. I.,

Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, und ihre Ansprüche geltend zu machen. In diesem Termine soll die Güte versucht, und im Falle deö Zustandekommens eines Vergleichs wird es so angesehen, als hätten sich die nicht erschienenen Gläubiger dem Beschlüsse der Mehrheit der Erschie­nenen angeschlossen.

Gießen den 2. Mai 1848.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Muhl. Haberkorn.

Besondere Bekanntmachungen.

877) Gießen.

Die Musterung und Loosziehung für das Jahr 1848.

Wegen der diesjährigen Musterung und Loos­ziehung werden die Conseriptionspstichtigen auf die kreisräthliche Bekanntmachung vom 6. d. M. 38. des hiesigen Anzeigeblatts mit dem Bemerken ver­wiesen, daß wenn sie noch irgend einer Verstän­digung bedürfen, diese hier ertheilt werden soll.

Gießen den 10. Mai 1848.

Der Bürgermeister Gg- Reiber.

900) Gießen. Alle Diejenigen, welche Sand und Lehm auS den städtischen Gruben abfahrcn wollen, haben zuvor die deßfallsigen Scheine bei dem Thorschreiber einzulösen, wobei bemerkt wird, daß die Scheine nur für den Tag, worauf dieselben

ausgestellt, gültig sind und auf Verlangen den Flur- schützen und sonstigen Aufsehern vorgezeigt werden müssen.

Gießen den 12. Mai 1848.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

901) Gießen. Der weiße Saud, welcher im Gießer Stadtwald, ganz nahe der Licherstraße ge­genüber gegraben wird, wird mir gegen Anweisungen, welche vom Gr. Revierförster, Herrn Professor Dr. Zimmer ausgestellt werden, verabfolgt, welches hier­mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 12. Mai 1848.

Der Bürgermeister G g. Reiber.

917) Gießen. Zum Abladen des Bauschutts ist jetzt derjenige Platz bestimmt, welcher zunächst des Neustädterthors, neben der Abfahrt nach der alten Brücke hin gelegen ist.

Gießen dcn 15. Mai 184"'.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

878) Gießen. Das im Monat März d. I. fällig gewesene Iste Ziel Communal-Steuer ist bin­nen 14 Tagen zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen, Gießen am 10. Mai 1848.

Der Stadtrechner Enders.

Versteigerungen.

894) Gießen. Die auf den Schoor-, Wieseck- und Chausseeböschungen befindlichen Grasnutzungen sollen Donnerstag den 18 d. M.,

Morgens 10 Uhr, auf hiesigem Rathhause versteigert werden.

Gießen den 12. Mai 1848.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

916) Gießen.

Holzversteigermtg im Gießer Stadtwalde.

Montag den 22. April l. I., Vormittags 9 Uhr, soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Fürsten­brunnen, Hubcrtusbrunnen, Faulcrboden und Hain- gesboden, nachverzeichnetes Holz öffentlich ver­steigert werden:

23% Stecken Buchen-Scheidholz,

33% Prügelholz,

37% » Stockholz,

1650 Wellen Reisholz,