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Der Vorsitzende erklärte, daß, wenn die Ansicht des Reg. Commissärs richtig stünde, der Bezirksrath überhaupt nicht befugt sei, eine Entscheidung abzugeben, indem das Gesetz in Art. 16. 1. 2. 3. 4. die Fälle namentlich aufführe, in denen ihm eine entscheidende Stimme zukomme.
Der Reg. Commissär beharrte bei seiner Meinung, erklärte aber, daß er dennoch den fraglichen Gegenstand der Entscheidung des Bezirksraths lt. Art. 16. 1 vorgelegt habe, aus dem Grunde, weil in dem vorliegenden Fall der thatsächlichcn Verhältnisse, welche nach Art. 58 der Gemeindeordnung zu einer Firirung berechtigten, nicht mehr vorlägen (da die Einnahme weniger als 10,000 st. betrage. Es handle sich deshalb gewissermaßen von einer neuen Regulirung, worüber Antrag des Gemeinderaths und Meinung des Reg. Commissärs von einander abweichend sei.
Der Abgeordnete Ferber gab vor der Abstimmung nachstehende Erklärung zu Protokoll t
Ich erkenne in Art. 59 der Gemeindeordnung die Selbstständigkeit der Gemeinden vollkommen gewahrt, da ihr hiernach, sowie zur Anstellung von Gemeinderechnern, auch zu deren Entlassung, nach Vereinbarung mit der Regierungsbehörde das Recht zusteht. Ebenso erkenne ich ihr aber auch das Recht zu, in besonderen Fällen, unter gleicher Vereinbarung den Gehalt herabzusetzen. Ich erkenne ihr aber nicht das Recht zu, in diesen Sachen einseitig zu handeln. Findet eine Vereinbarung aber nicht Statt, so muß der Gemeinde das Recht bleiben an den Bezirksrath zu recuriren, diesem aber muß alsdann die E n ts ch eidung nach Art. 16. 1 des Gesetzes zustehen. Ich weiche also gleichfalls von der Ansicht der Reg. Commission ab, die ähnliche Fälle nach Art. 16. 9 behandelt wissen will.
Der zweite Vorsitzende brachte nun folgende Fragen zur Abstimmung:
1) Steht dem Gemeinderath das Recht zu, den Gehalt des Rechners einseitig herabzusetzen? Diese Frage wurde verneint.
Nachdem der Ausschuß seinem Antrag noch den Zusatz beigefügt hatte:
„wir wünschen, raß der Gehalt des Rechners, da die Einnahmen sich vermindert haben, verhältniß- mäßig verkürzt werde."
wurde die Frage gestellt:
2) Nimmt der Bezirksrath den vom Ausschuß hinsichtlich des Rechners zu Langgöns gestellten Antrag an? Diese Frage wurde bejaht.
Der zweite Vorsitzende brachte nun den Ausschußbericht hinsichtlich der Besoldung des Polizeidieners zur Diskussion.
Abg.-Schmand bemerkte, er werde für den Antrag des Ausschusses nur dann stimmen, wenn dem Polizeidiener außer der firen Besoldung von 115 st. nicht noch besondere Vergütungen für seine Uniform re. ver< willigt würden.
Der Berichterstatter erklärte, daß nach den Akten der Polizeidiener zu Langgöns sich seine Uniform selbst stellen müsse.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Ausschusses, dem Polizeidiener 115 st. zu belassen, angenommen.
Der zweite Vorsitzende brachte nun den Antrag des Ausschusses ad 3. betr. die Büreaukosten des Bürgermeisters zur Diskussion.
Die Abg. Menkel und Engel wollten die Summe von 218 st. herabgesetzt sehen, hielten aber auch den Ansatz des Gemeinderaths für zu niedrig.
Der zweite Vorsitzende, die Abg. Bernbeck, Dieterich, Lindenstruth, sowie der Reg. Commissär vertheidigten den Antrag des Ausschusses. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Ausschusses
„die Büreaukosten des Bürgermeisters' auf 218 st. bestehen zu lassen," angenommen.
Der Vorsitzende übernahm wieder die Leitung der Verhandlungen, und bestimmte als Tagesordnung für den 8. December:
„Berichterstattung über das Gesuch des Georg Carl Bernhard Ebert von Coburg um Aufnahme als Ortsbürger in Großenbuseck."
Der Vorsitzende theilte als neue Anträge mit:
1) Antrag in Bezug auf die Oeffentlichkeit der Gemeinderathssitzungen, Beilage Nr. 7.
2) Antrag in. Bezug auf die Oeffentlichkeit der Sitzungen der Kirchen- und Schulvorstände, sowie der Armen-Commisstonen Beilage, Nr. 8.
3) Antrag, betr. die Bekanntmachung der Landesgesetze, Beilage Nr. 9.
Diese 3 Anträge waren eingebracht von Ferber, Franziskus, Menkel, Weigel Steinberger.
4) Antrag von Ferber betr. die Abschaffung aller Arten von Denunciationsgebühren, Beilage Nr. 10, Diese 4 Anträge wurden an den dritten Ausschuß verwiesen.
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