sAnzcigeülatt für die Stadt Gießen und die Kreise

Gießen, Grünberg und Hungen.

IMS

Montag den 13. Mai

M 41

Dieses Blatt «scheint j-dn. Montag, Mittwoch unt> Freitag?Ab-ndS Der Mnum"ati°nsb°t-^ist MrUch für E-nh-imisch-15. W fc, balbjährl. 4S tz., Mr Auswärtige i»°l. Postaufschlag 1 st. 42 kr., Lalbjährl. S1 kr. Au»M tS abonn^^ d^r gespaltenen CorpuS-Zcile 2 fr. Postämtern. In Gießen bei der Erpeditlou, Canjtecherg Lu. B. Nr. 1. EmruaiiiigSgeMy NI längstens an die Redaktion gelangt sepn

Inserate müssen j-deSmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes bis Morgens u uyr rangiien» an^-i

Amtlicher Th eil.

Zu Nr. K. G. 2241. Grimberg am 9. Mar 1848.

Betreffend: Den Ankauf von Kartoffeln zum Brandweinbrenncn..

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Grünberg

an

fämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Durch höchste Verfügung vom 1. (. Mts. sind die Verfügungen vom 27. Januar und 17. März v. I. außer Wirksamkeit gesetzt und der Ankauf von Kartoffeln zum Brandweinbrennen und durch Brand Weinbrenner nunmehr wieder gestattet.

Dieses werden Sie alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen.

O u v r i e r.

Edictalladungen.

902) Gießen. Alle, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen Eberhard Vogt, Conrads Sohn, rechtliche Ansprüche bilden können, werden aufgefordert, solche binnen 14 Tagen bei unterzeich­netem Gerichte zu begründen, indem sonst bei. Ab­schluß des Inventars auf dieselben keine Rücksicht genommen werden kann.

Gießen am 10. Mai 1848.

Gr. Hess. Stadtgericht.

M u h l. Dr. v. K r u g.

685) (Gießen.) Nachdem das Gr. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen über das Ver­mögen des Seilermeisterö Philipp Berger dahier den formellen Concurs erkannt hat, werden Alle, welche Forderungen, oder sonstige Ansprüche an denselben zu haben glauben, hie, durch aufgefor­dert, solche sogewiß in dem auf

Freitag den 7. Juli d. I., Morgens 9 Uhr,

anberaumten Liquidationstermin anzumelden und näher zu begründen, als sonst sie damit, ohne ein besonders veröffentlicht werdendes Präclusivdecret, ausgeschlossen werden.

In demselben Termin soll ein Massecurator und Gläubigerausschuß gewählt, auch eine gütliche Ver­einbarung versucht werden, weßhalb diejenigen, welche sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen wollen, ihre Vollmachten hierauf auszudehnen haben.

Gießen am 5. April 1848.

Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Calmberg.

905) Gieße». Das Vermögen des verstorbenen Forstschützen Scherer von Königsberg ist mit 962 fl. 23 fr. überschuldet. Zur Abwendung eines förm­lichen Concursverfahrens haben die Gottfried Sche- rer's Witiwe und der für die Kinder bestellte Vor­mund darauf angetragen, die Gläubiger zum Zwecke eines Arrangements vorzuladen. ES werden deßhalb alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des Gott-