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477) (Gießen.)
In der Liste über den Wachdienst für die Bürgergarde, welche in der vorigen Nummer gegeben wurde, ist aus Versehen ein Posten ausgeblieben. Am 26. März beziehen die Wache: die 5. Rotte von der Compagnie Sold an vom Wallthor, nebst der zweiten Abtheilnng Reiterei, Lieutenant Rauch, was hiermit nachträglich bekannt gemacht wird. Der Oberst
C. V o ft t.
479) (Gießen.) Johannes Stumpf II. von Burkhardsfelden, beabsichtigt sein, in der Gemarkung Burkhardsfelden gelegenes Jmmobiliar- Vermögen an seine Kinder abzutreten, kann, inzwischen sein Eigenthum an allen zur Theilung gebrachten Grundstücken nicht urkundlich darthun.
Es werden daher auf deßhalb gestellten Antrag alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an die fraglichen Grundstücke bilden, von welchen in der Registratur des unterzeichneten Gerichts der Flurbuchs-Auszug zur Einsicht offen liegt, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an das Grund-Vermögen des Johs. Stumpf Ilr. binnen 4 Wochen sogewiß dahier anzuzeigcn und zu begründen, widrigenfalls den vorgelegten Theilzetteln die gerichtliche Bestätigung erthcilt werden wird.
, Gießen den 8. März 1848.
Gr. Hess. Landgericht. Ploch.
478) (Gießen.) Der Philipp Rodenhausen von Wieseck hat sich, weil er zur Verwaltung seines Vermögens unfähig ist, freiwillig unter Curatel gestellt, und es sind demselben der Johannes Lindenstruth und Eberhard Rodenhausen zu Wiestck als Curatoren beigegeben worden. Es wird dieses unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß alle nachtheiligen Rechtsgeschäfte, welche ohne Mitwirkung dieser Curatoren mit Philipp Rodenhausen abgeschlossen werden sollten, keine Gültigkeit haben.
Gießen am 2. März 1848.
Gr. Hess. Landgericht. Ploch.
474) (Marburg.) Dekret in Sachen des Lehrers Johannes Gärtner zu Allua, Klägers gegen die drei-Söhne des verstorbenen Anton Müller
1) Johann Heinrich Müller,
2) Johann George Müller,
3) Anton Müller, sämmtlich aus Allna, dermalen »in unbekannter Fremde, abwesend, Verklagte,
wegen Ausstellung einer Quittung und Löschung einer Hypothek.
Verklagten, da deren Aufenthaltsort nach beigebrachter Bescheinigung unbekannt ist, wird die nachfolgende Klage durch Einrückung in öffentliche
Blätter mitgetheilt, und die Einsicht der darin an- gezogenen Urkunden in der Gerichtsstube gestattet, mit der Auflage, den Kläger klaglos zu stellen oder- etwaige Einreden im Termin
den 5. Mai l. I., Vormittags, bei Meidung des Kostenersatzes und hülfweise im Termin
den 2. Juni l. I., Vormittags, beim Nachtheile Eingeständnisses der Klagbehauptungen und des Verlustes etwaiger Einreden hier vorzubringen.
Die künftigen Verfügungen in dieser Sache werden Behufs der Mittheilung an sic im Gerichtslokale angeschlagen werden.
Marburg am 26- Februar 1848.
Kurfürstl. Hess. Landgericht. Theis.
Zur Beglaubigung Scheffer. Kurfürstliches Landgericht!
Der Lehrer Johannes Gärtner zu Allna Kläger, gegen die drei Söhne des verstorbenen Anton Müller, 1) Johann Heinrich Müller, 2) Johann George Müller, 3) Anton Müller, sämmtlich aus Allna, dermalen in unbekannter Fremde abwesend, Verklagte wegen Ausstellung einer Quittung und
Löschung einer Hypothek.
erhebt Klage (mit 3 Anlagen.)
Am 11. Juni 1847 kaufte ich, vermöge an demselben Tage von dem Landgerichte bestätigten Kaufvertrags, der hier abschriftlich unter 1. anliegt, von dem Ackermann Peter Becker und dessen Ehefrau Elisabeth geborne Naumann zu Allna, die int §. 1. dieses Vertrags verzeichneten Grundstücke und Gerechtsame für die Summe von Achthundert Zwei und Zwanzig Thalern, und habe die Grundstücke von den Verkäuscrn alsbald tradirt erhalten. Ausweislich der Anlage 1. beziehw. des General- Währschaftö- und Hypothekenbuchö ist aber auf sämmtliche, von mir gekauften Immobilien ein Pfandrecht von 670 fl. Kaufgeld an Anton Müller und Frau zu Allna zahlbar, ferner ein solches von 15 fl. Kaufgeld für das Grundstück Nr. 223. an dieselben zahlbar eingetragen und bis jetzt noch nicht gelöscht, obgleich die Forderungen längst an den Anton Müller und dessen Frau, geborne Zimmermann, gezahlt worden sind, an welche nach ge
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