Ausgabe 
12.8.1848
 
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Art. 14.

In dem letzten Falle haben die Ehegatten, jedoch nur gemeinschaftlich, innerhalb einer zerstörlichen Frist von vier Wochen, vom Tage der Bekanntmachung der Entscheidung an, das Recht deS Recurses an die bestehenden höheren Instanzen.

Art. 15.

Wenn eine Ehe zufolge der Uebereinstimmung der Ehegatten geschieden worden ist, so kann der eine oder der andere Ehegatte erst nach drei Jahren eine neue Ehe eingehen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.

Darmstadt den 3. August 1848.

(L. S.) LUDWIG.

Kilian.

Zu Nr. K. G. 6632- Gießen am 5. August 1848.

Betreffend: Die Reinigung der Schornsteine in den Orten auf dem Lande.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises mit Ausnahme desjenigen dahier.

In Folge meines Ausschreibens an Sie in obigem Betreffe vom 21. Juni d. I. haben sich die Ortsvorstände der Gemeinden des Kreises mit wenigen Ausnahmen in welchen sich für eine nach dem Gesetze unzulässige Herabsetzung der Fegungen auf zwei im Jahre erklärt worden ist für Vornahme einer dreimaligen Reinigung der Schornsteine in jedem Jahre, statt der bisherigen viertel­jährigen Reinigung, ausgesprochen.

Ich verfüge daher, zur Herbeiführung einiger Ersparniß für die Hausbesitzer, auf den Grund des §. 3. der Verordnung vom 18. August 1837, die Reinigung der Schornsteine und die Verrichtung der Kaminfeger betr. daß künftig die Kamine im Winter nur zweimal, im November und Februar, und im Sommer einmal, im Monat Juni, zu reinigen sind.

Sie wollen diese Aenderung öffentlich verkünden, aber auch dafür pflichtmäßig sorgen, daß in Ueber- einstimmnng mit den Bestimmungen des §. 2. des Regulativs von 1837, Kamine der Backhäuser und derjenigen Gewerbsleute, welche zum Betriebe ihres Gewerbes starke Feuerung nöthig haben, öfter, nach Bedürfniß, gereinigt werden. Prinz.

Zu Nr. K. G. 3423. Grünberg am 2. August 1848.

Betreffend.- In Untersuchungssachen gegen Georg Lißberger

von Großeneichen wegen Landstreicherei.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an

sämmtliche Gr. Hess. Bürgermeister des Kreises.

Rubrikat hat sich von Großeneichen entfernt und es ist sei» Aufenthaltsort unbekannt. Ich weise L>e an, aus denselben invigiliren, ihn ini Betretungsfalle arretiren und an mich abliefern zu lassen.

O u v r i e r.

Signalement:

, er: 44 Jahre. Größe: 7' 1". Haare: blond. Stirn: bedeckt. Augen: grau. Augenbraunen: blond. Nase und Mund: gewöhnlich. Bart: röthlich. Kinn: rund. Gesicht: o a. Geffchtsfarbe: gesund.- Statur: gesetzt. Besondere Kennzeichen: an der Stirn eine Narbe.