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a) der Staat, dem der Ausländer angchört, den diesseitigen Untertyanen eine gleiche Begünstigung zugesteht,
b) keine ausschließende Privilegien für das ganze Großherzogthum vorllegen und
c) keine polizeilichen Rücksichten es gebieten. . ,
Ausländer, welche nicht mit einem Hausirpatente versehen sind und wahrend der Messen und -^ahe- Märkte ihre Maaren auf den Straßen und in den Häusern Herumtragen und feilbieten wollen, erhalten hierzu von den Localpolizeibehörden aus Stempelpapier für 10 fr. ausgefertigte, auf einen Tag gültige Ha^ sirscheine, insofern nicht in einer Stadt das Herumgehen mit Maaren während den Jahrmärkten gänzlich
Die Unternehmer von öffentlichen Darstellungen, als zum Komödien- und Marionetten - Spiel, zum Kunstreiten, sowie zum Tanz- und Musik-Halten re. an öffentlichen Orten, erhalten keine für das ganze Jahr gültige Patente. n u , ,,
Die Erlaubm'ß dazu muß jedesmal bei den betreffenden Gr. Kreise oder Landrathen oder den hierzu
ermächtigten Local-Behörden nachgesucht werden.
In gleicher Weise müssen diejenigen, welche einen hierzu die polizeiliche Erlaubniß erhalten haben.
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Besondere Bekanntmachungen.
35) (Gießen.) Im Interesse des Dienstes und somit auch der Stadtangehörigen finde ich mich veranlaßt auf die früher bestimmte Ordnung hinzuweisen, wonach Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag persönliche Anfragen, Anträge u. s. w. bei der Bürgermeisterei gemacht werden können, die beiden andern Wochentage aber, nämlich Mittwoch und Freitag (ganz dringende Fälle abgerechnet), ausschließlich für Behandlung der Rechnungs- und solcher weiteren Angelegenheiten bestimmt sind, welche bei öfteren Störungen durchaus nicht erledigt werden können.
Ich kann wohl erwarten, daß künftig hierauf stets die geeignete Rücksicht genommen wird und ich nicht zu Abweisungen genöthigt werde, die für die Abgewiesenen sowohl, wie für mich unangenehm sein müssen.
Gießen den 5. Januar 1848.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
29) (Gießen.) Wegen der Rückerstattung von Einlagen, welche Conscriptionspflichtige des Jahres 1847 an die Militairstellvertretungsanstalt geleistet haben, wird auf die in der Gr. Hess. Zeitung *41' 1. des Jahres 1848 enthaltene Bekanntmachung des Gr. Oberstlieutenants Fresenius zu Darmstadt hiermit aufmerksam gemacht.
Gießen den 4. Jan. 1848
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
36) (Gießen.) Für das Jahr 1847 bringe ich in Erinnerung, daß die Veröffentlichung der in dem Regierungsblatt erscheinenden Gesetze und Verordnungen in der von Ireisräthlicher Behörde
Gegenstand zur Ausspielung oder Verloosung bringen, sch-_______________________________________________
nachgegebenen Weise durch Offenlegung auf deut Rathbausc geschiehet, und keine besondere Bekanntmachung derselben stattfindet.
Gießen den 5. Januar 1848.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
53) (Gießen) Schon oftmals wurde zwar in dem hiesigen Wochenblatt und auch durch die Schelle bekannt gemacht, daß Einlagen und Zahlungen bei der 'hiesigen Spar- und Leihkasse nur an 'dem auf den Mittwoch in jeder Woche bestimmten Geschäftstag, und zwar von den Em- wohnern zu Gießen von Morgens 8 bis 10 Uhr von 10 bis 12 Uhr aber, von Auswärtigen geschehen könnten.
' Die Gießener Einwohner erscheinen demunge- achtet größtcntheils erst gegen 10 Uhr und später und der Andrang wird deßwegcn in der Regel so groß, daß viele nicht befördert werden können.
Ich finde mich daher veranlaßt, meine früheren Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen und bemerke, daß die Einwohner von Gießen, welche künftig nach 10 Uhr erscheinen, zurückgewiesen und die Auswärtigen vorzugsweise befördert werden muffen.
Gießen den 6. Januar 1848.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse Kehr.
Versteigerungen von Behörden.
57) (Gieße n.) Mehrere Hundert Baumstützen und verschiedenes Obftbaumholz wird


