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ältere Bullen in 24 Kreuzern und für junge Bullen und Rinder in 12 Kreuzern für jede Stunde der Entfernung, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, daß das betreffende Stück Vieh jedenfalls preis- würdig ist.

Die sonstigen Bestimmungen sind:

1) Die Musterung des Viehes beginnt jedesmal um 8 Uhr Morgens, und es haben die Preisbe­werber Bescheinigungen ihres betreffenden Bürgermeisters (auf stcmpelsreiem Papiere) beizubringen, worin bezüglich der Zu'ch tb ull e u bemerkt ist, daß sie auch wirklich zur Zucht verwendet werden und sich hier­bei brauchbar erweisen; ob sie mit den weiblichen Zuchtthiercn zur Weide getrieben werden; ob der An­kauf der Fasel durch die Gemeinde selbst beschaff! wird und ob deren Unterhaltung nicht mehr an den Weiiigsturhmenden verpachtet ist oder gar durch Reihumhalten geschieht; in Bezug auf die jungen Bullen, daß sie seit J/4 Jahr dem Besitzer cigenthümlich gehören; in Bezug auf die Rinder aber, daß sie von dem Eigenthümcr selbst gezogen worden sind. Wer die Bedingungen bezüglich des Beibringens nach obiger Vorschrift abgesaßter Bescheinigungen (wäre es auch von Bewerbern aus dem Orte selbst, wo die Preisvcrthcilung stattfindet) nicht erfüllt, kann, ohne Ansehen der Person, zur PreiScvncurrcnz nicht zugelassen werden.

2) Die älteren Bullen müssen wohl gefesselt und mit gehöriger Vorsicht vorgeführt werden.

3) Die Concurrenz ans den Stationen ist an keine Kreis- oder Bezirks-Abtheilung gebunden

, Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur öffentlichen Keuntniß bringt, ladet er die Vereinsmitglieder sowie alle Freunde der Landwirthschast zu recht vielseitiger Theilnahme an den Preisvertheilungen ein' Dieselben könnten dadurch wesentlich verschönert werden, wenn auch, unabhängig von der Preisvertheiluna' schönes selbstgezogenes Vieh und andere interessante Gegenstände 'der landwirthfchastlichen Industrie dem größeren Publikuni zur Ansicht ausgestellt würden.

Gießen, den 1. September 1848.

Der Präsident des landwirchschastlichen Vereins für Oberhessen.

v. Fjrnhaber-Jordiö.

Besondere Bekauulnmchungcn.

1775) Gießen.

Erklärung.

lieber die bedauerlichen Vorfälle, welche in der Nacht vom 30. auf den 31. August hier Statt ae- fanden haben, sind durch Gerücht und Presse die auffallendsten Unrichtigkeiten und Entstellungen welche geeignet sind, die öffenlliche Meinung irre zu führen, verbreitet worden.' Wir finden uns deshalb w der Erklärung veranlaßt daß nicht nur eine gerichtliche Untersuchung bereits im Gange ist, sondern daß auch die Bürgergarde selbst durch ihre Statutenmäßigen Organe zur Prüfung des dienstlichen Verhaltens ibrer Mitglieder eure Disciplinaruutersuchung betreibt, deren Ergebnisse demnächst durch den Druck vcröffenll licht werden sollen. Wir werden dem Publikum eine wahrheitsgemäße und vollständige Darleauna des ganzen Herganges geben und bitten dasselbe, sein Unheil bis dahin zu suspendiren.

Der Generalrach der Bürgergarde.

Namens desselben der Präsident

Dr. Sold an.

1626) Gießen.

Aufforderung an die Schuldner der hie­sigen Pfand- und Lerhanstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih- Anstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, .März, April, Mai und Juni 1818 ver­fallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 16. August bis zum 16. September d. I. die­selben entweder einzulößen oder zu prolongircn, als sonst deren Versteigerung am 16. October d. I. stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums, kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden, die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Berfteigerungslermin gegen baare Zahlung ciulchen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müßen unbedingt eingelößt werden.

Gießen den 15. August 1848.

Die Gr. Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.