Beilage zu 81. des Anzeigeblatts.
A m t l L ch e r T h e i l.
Nach einer Mittheilung des PolizeffAmtes zu Frankfurt a. M. sind bei einer daselbst verhafteten Weibsperson drei neusilberne Eßlöffel, G. G. gezeichnet, gefunden worden, über deren rechtlichen Erwerb t>u|il('c sich nicht genügend anöwcisen konnte. 7
Da kiese Person sich vor ohngefähr 8 Tagen in Gießen aufgchaltcn haben soll und zu verwuihen sieht, vn-e drei neusilberne Eßlöffel dahier entwendet zu haben, so werden alle diejenigen, welche Ansprüche an diese Eploffel zu haben glauben, aufgcfordert, diese baldigst auf dem hiesigen Po- lizeibureau zu begründen. 1J v
Gießen, am 8. Sept. 1848.
Für die Ausfertigung
Der Großherzogl. Rcgiemngssecretair
H a l l w a ch s.
B e k a n n t m a ch u n g,
die gerichtliche Anzeige und Geltendmachung der aus dem Sommersemester 1848 herrührenden gesetzlichen Forderungen an Studirende betreffend.
• r betn gegenwärtigen Semester herrührenden gesetzlichen Forderungen an Studirende
muffen, bei Vermeidung des in dem Artikel 137 der Disciplinarstaturen der Universität Gießen angedrohten Rechtsnachtheiles, bei der unterzeichneten Behörde längstens bis zum 9. September d. I. mittelst gehörig speeificirier Rechnung zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 4. November d. I. geltend gemacht werden. a
Gießen am 2. September 1848.
Das Gr. Universitäts-Gericht, Dr. TrygophoruS.
Prinz.
Bekanntmachung.
der Preiövcrtheilungen in der Provinz Oberhessen im Jahre 1848.
<x , Die Preisvcrthcilungcn des landwirthschaftlichen Provinzialvereins von Oberhcssen werden in diesem xjiiiyiv |iuii|tnDen *
1) zu Lich am 18. September,
2) „ Schotten am 20. September,
3) „ Homberg a. d. Ohm am 22. September,
4) n Gladenbach am 25 September und
5) „ Altenstadt am 28. September d. I.
Die zur Beförderung der Viehzucht ausgesetzten Preise sind auf jeder dieser fünf Stationen:
a) Für Die besten Zuchtbullen von Gemeinden oder solchen Privaten, welche sie nicht zur ausschließ- lich eignen Zucht benutzen, 50fl. zu Preisen von 6—15 fl. 1 ' P
Bullen, zum Verkaufe an Gemeinden tauglich, mindestens l1/, Jahr alt und seit V, Jahr Eigenthum des Besitzers, 30 fl. zu Preisen von 5-10fI. ’ 1
o -gezo gen e Rinder von 2 — 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst
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.S1 Men Jßmfcn sollen drei Viertheile in den Gegenden, in welchen die Vogelsberger oder die wird, also für dieses Jahr auf den Stationen 2?3. und 4., zunächst auf dreie Raren verwendet werden. '
Solchen, denen wegen starker Concurreuz keine Preise mehr zuerkannt werden konnten, wird, wenn sie zwei Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegentschädigung zugesichert, bestehend für


