IuzeigelUatt für -ie Stadt Gießen und die Kreise

Gießen, Grünberg und Hungen.

JVs. 72. Montag den 7. Angust 18-518.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumeralionsbetrag ist für ein ganzes Jahr für Ein­heimische l fi. 30 fr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige incl. Poftaufschlag 1 fl. 42 fr., halbjährl. 51 fr. Auswärts abonmrt man sich bei den zunächst gelegenen lvbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Ernruckungsgebuhr für den Raum der gespaltenen Evrpus-Zeile 2 fr.

Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sehn.

Amtlicher Theil.

Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend.

8uDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re.

In der Absicht, die Verwaltungseinrichtungen mit den Bedingungen der Selbstthätigkeit des Volkes für seine öffentlichen Angelegenheiten in Einklang zu bringen und das Volk bei wichtigeren Zweigen der Bezirksverwaltung durch Männer seiner Wahl zu betheiligen, haben Wir mit Zustimmung Unserer ge­treuen Stände verordnet und verordne», wie folgt:

A r t. 1.

Die durch Edicte vom 6. Juni 1832 und vom 4. Februar 1835, betreffend die Organisation der Regierungsbehörden, eingesetzten Stellen der Provinzialcommissäre, der Provinzial-Com- missariate und der Kreiöräthe, sodann die in einigen standesherrllchen und den freiherrlich von Riedesel'schen Bezirken nach dem Edict vom 6. Juni 1832 noch beibehaltenen Stellen von Landräthen sind aufgehoben.

Art. 2.

Die Verordnungen vom 20. August 1832 und vom 5. Februar 1835, wodurch die Verwaltungs­bezirke nach ihren Grenzen bestimmt und Kreise genannt worden, sind aufgehoben.

i. Bildung der Verwaltungsbezirke.

Art. 3.

Das Großherzogthum wird in zehn Regierungsbezirke eingetheilt, ein jeder in dem nachbe- stimmtcn Umfange:

I. Regierungsbezirk Gießen.

B e st a n d t h e i l e.

Stadtgerichtsbezirk Gießen,

Landgerichtsbezirk Gießen,

Landgerichtsbezirk Grünberg,

Landgerichtsbezirk Lich, mit Ausnahme der Orte: Oberhörgern und Eberstadt,

Landgerichtsbezirk Laubach, mit Ausnahme der Orte: Inheiden, Traiöhorloff, Utphe und Wohnbach.