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Geheimerath Ludwig dahier zum Vorsitzenden Mitgliede der mit dem Entwürfe einer zeitgemäßen 23er-- fassuna der evangelischen Kirche beauftragten Commission ernannt haben.

Der Gr. Oberappellations- und Cassations- Gerichtsralh Decker hat es übernommen, anstatt des durch den Antritt eines anderen Dienstes abgchaltenen Gr. Landrichters Klipstein als Mitglied der Com­mission einzutreten. t . *

Den Tag des Beginns der Verhandlungen wird den Mitgliedern der Commission besonders eröffnet werden.

Darmstadt am 19. October 1848.

Großherzogllch Hessisches Ministerium des Innern.

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R e u l i n g.

Offizielle Nachrichten.

Dienstnachrichten. 1) Am 1 September wurde der Oeconom Franz Jacob Schöll zu Wörrstadt als Post- crpeditor und Posthalter daselbst bestätigt. L) Am 26 Sep­tember wurde dem seitherigen Lehrer an der dritten evange­lischen Schule zu Echzell, Fridrich Bi er au , die zweite evangelische Schullehrerstelle daselbst und dem Schulvicar Friederich Eberhard zu Echzel die dritte evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen. 3) Am 30. September wurde dem Schullehrer Philipp Gerkhardt zu Nack rie erledigte evangelische Schullehrerstelle zu Hangenweisheim, im Regierungsbezirke Mainz, übertragen. 4) An demselben Tage wurde Hermann Buch in Oberramstadt als Poster- peditor daselbst bestätigt. 5, Am 5. October wurde der Ge- richtsaccessist Heinrich Darapski zu Mainz zum Ergan- zunqsrichter bei dem Kreisgerichte daselbst ernannt und dem­selben zugleich bis auf anderweite Verfügung die Funktionen eines unter eigner Verantwortlichkeit arbeitenden Gehiilfen und Substituten des jeweiligen Untersuchungsrichters für den Bezirk des Kreisgerichts zu Mainz übertragen. Am 5 Oc­tober wurden der Steuercontroleur Conrad Lehleitner zu Bensheim und der Steueraufseher Wüst zu Hirschhorn von ihren respectiven Funktionen bezüglich des von ihren sonstigen Amtsbezirken entfernt liegenden Erhebungsdistricts Wimpfen entbunden und in diesem District mit den Functio­nen eines Steuercontroleurs der Districtseinnrhmcr Franz von Flammerdinghe zu Wimpfen und mit den Functio­nen eines Obersteuerboten und denen eines Steueraussehers der Domänenbote Friedrich Eberle zu Wimpfen beauftragt. An demselben Tage wurde dem Schullehrer Johann Michael Schaffner zu Rüsselsheim die evangelische Schullehrerstelle zu Selzen, im Regierungsbezirke Mainz, übertragen. Am 7.

October wurde der Actuariats-Gehülfe Johannes Rockel zu Lauterbach zum Actuar bei dem Landgerichte zu Hirschhorn ernannt. Am 10. October wurde der Hofgerichts-Secretär Carl Neuling dahier zum Assessor mit Stimme bei dem hie. stgen Stadtgerichte und der Hofgerichts-Kanzlist Johannes Momberger dahier zum zweiten Actuar bei dem erwähn­ten Stadtgerichte ernannt.

Versetzungen in den Ruhestand. In den Ruhestand sind versetzt worden: am 1. October der Hofgcrichts-Director Geheimerath Georg Friedrich Franz Dietz zu Gießen, auf Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dtenstsührung. Am 3. October der Forstmeister Joseph Sartorius zu Gladenbach,auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste.

Concurrenz-Eröffnungen. Erledigt sind: die evan­gelische Pfarrstelle zu Ensheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 920 Gulden; die evange- lische Pfarrnelle zu Eppelsheim, im Regierungsbezirke Mainz mit einem jährlichen Gehalte von 600 Gulden; die evan- lische Schullehrerstelle zu Zotzenheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 271 Gulden ein­schließlich der Entschädigung für Heitzung des Schullokals.

Sterbfälle Gestorben sind: am 5. September der evangelische Pfarrer Philipp Breidenstein zu Obermor« stadt im Reg.-Bez. Ridda; am 21. September zu Wetzlar der pensionirte Professor an der Uni. ersilät Gießen, Geheimer Justizrath Dr. Franz Stickel; am 27. September der pen­sionirte Postmeister Balthasar Vogt zu Gießen.

Edictalladungen.

2117) Gießen. Aus Antrag der Pflichtigen sollen die dem Herrn Fürsten zu Solms-Brauufels in der Gemarkung Allendorf an der Lahn zustehen­den Grundrenten von 3 Malter 3 <Sr. 3 Gefch. Korn, im gesetzlichen jährlichen Geldauschlag von 21 fl. 31 fr. mit 387 fl. 18 fr. ablösbar in Ge- mäßheit des Gesetzes vom 27. fzuni 1836 abge- löst werden; es werden daher alle befaunte und

unbefannte hierbei Betheiligte, aufgefordert, so ge­wiß ihre etwaigen Rechtsansprüche bezüglich jener Ablösungen binnen zwei Monaten bei der Unter­zeichneten Behörde anzuzeigen, als sonst nach Ab­lauf dieser Frist die Auszahlung des Ablösungs- Capitals an den oben bezeichneten Herrn Berech­tigten gestattet werden wird.

Gießen den 21 October 1848.

Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Haber körn.