Es gehört große Selbsttäuschung dazu, sich für einen offenen, bestimmten Anhänger des constitutionellen Princips zu erklären, und gleichwohl dem politischen Glaubensbekenntnisse Vogt's, wie Herr Professor Baur that, seine Zustimmung zu geben. Wäre Vogt's Glaubensbekenntniß ein constitutionelles, so würde unser Verein unbedingt für die Wahl Vogt's stimmen; denn wir achten dessen persönlichen Charakter auf das Höchste, und achten ihn nun noch mehr, nachdem wir uns durch sein letztes Glaubensbekenntniß überzeugt haben, daß er, wie dieses von einem Ehrenmann verlangt wird, seiner politischen Ueberzeugung unverändert treu geblieben ist. Allein während unsere politische Ueberzeugung den constitutionellen Boden nicht verläßt, müssen alle, die hell sehen können und wollen, darüber einverstanden seyn, daß Vogt's politische Ueberzeugung der Republik zugewendet ist, und daß er für sie wirken muß und wird. Das aber ist es, was uns trennt, weßhalb wir, wenn uns anders unsere Ueberzeugung heilig ist, Vogt unsere Stimme nicht geben können, ungeachtet aller Achtung vor seiner Persönlichkeit. Wir freuen uns, dieses offen erklären zu können, hätten dagegen gewünscht, Herr Professor Baur hätte seine Zweideutigkeiten und gehässige Unterstellungen unterlassen, und uns dadurch der Nothwendigkeit zu einer Erklärung in Bezug auch auf ihn überhoben.
Gießen den 4. Mai 1848.
Der Ausschuß des vaterländischen constitutionell-demokratischen Vereins. Dr. (geebnet.
Beglaubigt: Dr. Eckstein,
Schriftführer.


