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Zu Nr. K. G. 14556. Gießen am 27. December 1847.
Betreffend: Den Hausirhandel und die hausirend betriebenen Gewerbe.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
a ii sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises (mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier.)
Eine im obigen Betreff erschienene höchste Ministerial-Entschließung veranlaßt mich Sic aufzufordcrn, in Ihren Gemeinden zu veröffentlichen und dabei nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach der allerhöchsten Verordnung vom 6. November 1846 zwar das Hauflren mit Milch sch wein en, Fischen, Krebsen, Vögeln und Wildpret erlaubt scy, dagegen daö Haustren mit anderen Vieh- gattungcn verboten und strafbar erscheine.
P r i n z.
Edrctalladung-
17) EigcuthumS - oder sonstige dingliche Ansprüche an die von Katharina Stein von Stumpertenrod freiwillig verkauften Grundstücke, als:
VII/J04 13»D fflftr. Acker Hofzäune und 39-y
I3,,/,o Xl/4?2 22mKlftr. Grabgartcn Feldwiese, sind binnen vier Wochen dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls der Kaufbrief bestätigt werden wird.
Ulrichstein den 29. December 1847.
Gr. Hess. Landgericht daselbst.
Stammler.
Oeffentlicher Aufruf.
16) Georg Faust III. von Großeneichen hat sein gesammtes Vermögen veräußert und sich sofort nach Amerika entfernt. Von seinen Gläubigern wurde eine Vermögensaufnahme beantragt und soweit thunlich bereits vollzogen.
Da es möglich ist, daß noch unbekannte Gläubiger desselben vorhanden sind, so werden dieselben aufgefordert, im Termine
Donnerstag den 10. Februar 1848, Vormittags 8 Uhr, ihre Forderungen anzumelden, als sonst sie bei Abschluß des Vermögensverzeichnisses und folgcweisc bei Veilheilung des Vermögens, unberücksichtigt bleiben müssen.
Außerdem und da Faust sich nicht wegen aller veräußerten Immobilien als Eigenthümer urkundlich auSweisen konnte, das. Grundstück ,543/1 6 jetzt 15S8/63 auch mit 14 fl. 40 fr. Kaufgeld dem Konrad Hartmann zu Großeneichen und gegen 100 fl. Kapital von Hartmann Dörrs Eheleute zu Großeneichen am 6. December 1811 bei der Weigelschen ErbschaftSmasse zu Grünberg aufgenommen, ausweislich der Gcrichtspfandbüchcr mit 15 andern Grundstücken noch verpfändet sein soll, werden alle Diejenigen, welche dingliche oder sonst Ansprüche irgend einer Art an dessen Jmmobiliar- Vermögen, worüber der Grundbuchsauszug dahier zur Einsicht offen liegt, bilden wollen, aufgesordert, dieselben in obigem Termin geltend zu machen, ansonst ohne Rücksicht hierauf den Kaufbriefen die gerichtliche Bestätigung crlheilt werden wird, und daö Löschen der beiden Pfandeinträgc bezüglich des Grundstücks ,54,/16 erfolgen soll.
Endlich wird I. G. Faust III. von Großen- eichen aufgefordert, sich über die Richtigkeit der an- gemeldeten Forderungen im vorgcschricbenen Termine zu erklären, als sonst angenommen wird, er habe seinem Bevollmächtigten Kirchenrechner Horst in Oberohmen auch mit Abgabe dieser Erklärung beauftragt, und nach dessen Anerkennung der Richtigkeit der Forderungen die Befriedigung der Gläubiger zugelassen resp. angeordnet werden soll.
Grüuberg den 20. December 1847.
Gr. Hess, zum Landgericht daselbst geh. Patr.-Gericht der Freih. Ricdesel zu Eisenbach.
Weicker.
Otfteiltliche Bekanntmachunq.
Die Kleinkiuderschule haben ferner mit einer milden Gabe bedacht-
1) Vv. Fleck, Professor. 3) Frau v. Krug.
2) v. Groiman II., HofgerichiSrath. 4) Dr. Wilbrand, Professor.


