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Ordnung beruhigen und im treuen Zusammenhalten kräftigen, daß ein Organ deutscher Einheit, stark im Rechte, stark durch Macht, mit den Regierungen wahre Freiheit Allen zu sichern, bemüht ist.
Darmstadt am 18. Oetober 1848.
Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium.
I a u p. Schott.
Bekanntmachung, die Verkündigung der Rcichsgesetze und der Verfügungen der provisorischen Centralgewalt betreffend.
In Bezug aus das nachstehende Reichsgesetz vom 27. v. Mts. wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in Folge des Art. 2 desselben die nöthigen Anordnungen zur Verbreitung des Reichsgesetzblattes bei den Behörden und Gemeinden des Großherzogthums getroffen worden sind und daß diese Verbreitung in ähnlicher Weise wie diejenige des Großhcrzoglichen Regierungsblattes erfolgen wird.
Die für die Gemeinden bestimmten Eremplare deS Reichsgesetzblattes werden demgemäß an die Großherzogl. Regierungs-Commissionen versendet und von diesen den Großherzogl. Bürgermeistern zugeschickt werden. Die Bürgermeister und beziehungsweise Beigeordneten haben hierauf, sobald ihnen eine Nummer des Reichsgesetzblattes zukommt, die in derselben enthaltenen Reichsgesetze und Verfügungen der provisorischen Ccntralgewalt in den Gemeinden auf die für daS Regierungsblatt übliche und vorgeschriebene Weife besonders zu verkünden und dafür Sorge zu tragen, daß die Reichsgesetzblätter gehörig gesammelt und jährlich oder in mehreren Jahrgängen eingebunden in den Gemeinden aufbewahrt werden.
Die Großherzogl. Regierungs-Commissionen werden sich darüber verlässigen, daß diese Bestimmun- gen zur Ausführung kommen, überhaupt die hinsichtlich der Verkündigung der Gesetze und Verordnungen, deren Veröffentlichung durch das Regierungsblatt statt findet, bestehenden Vorschriften auch bei den in dem Reichsgesetzblarte erscheinenden Reichsgesetzen und Verfügungen der provisorischen Centralgewalt in Anwendung gebracht werden.
Darmstadt am 18 October 1848.
Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium.
I a ll p. Neuling.
Offizielle Nachrichten.
Concurrenz - Eröffnungen. Erledigt sind: die evangelische Pfarrstelle zu Eschenrod, im Regierungsbezirke Nidda, mit einem jährlichen Gehalte von 753 ft. wovon jedoch auf die Dauer von 4 Jahren jährlich 150 ft. von dem
künftigen Geistlichen abzugeben sind; — Die erste evauge- liiche L>chullehrerstelle zu Berstadt, im Regierungsbezirk Nidda, mit einem jährlichen Gehalte von 529 fl., einschließlich der Entschädigung für Heizung des SchullocalS.
Scholten dm 1. November 1848.
Betreffend: Die Beitreibung der I848r Domanialge. fälle im Rentamt Schotten. w
Der Großherzoglich Hessische
Rentamtmann des Rentamts Schotten
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die Herren Bürgermeister des Bezirks.
Sie wollen in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen, daß sämmtliche auf Martinitag d. I. fälligen Gelder, bei Vermeidung erecutorischer Maßregeln, binnen 14 Tagen und zwar Mittwoch und Donnerstag anher eingezahlt werden müssen.
K r ä t o r i 1 ö.


