Ausgabe 
2.2.1848
 
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Zugleich wird hiermit ferner eröffnet, daß Mittwoch den 9. Februar l. I. ein Zahltag im Gasthaus amt Solmser Hof in Hungen abgehalten wirb, an welchem Tage Forst- und Feldstrafen daselbst bezahlt, sowie auch von den Forst- und Feldschntzen und übrigen Interessenten ihre Gebühren in Empfang genom- men werden können. , c _ , , . . 0., .

Die Gr. Bürgermeister werden dieses besonders in den Orten der Landgerichte Hungen, Lich und Laubach bekannt machen lassen.

Bötticher.

Bekanntmachung.

Ein sog. Metzgerhund, sodann ein Wachtelhund und ein Welschhnhn, sind in hiesiger Stadt ausge­fangen und in Verwahrung genommen worden, und ist das Nähere auf Gr. Polizeibürcau dahier zu er« fahren.

Gießen am 29. Januar 1848.

Besl

159) über einer ist angebli jenigen, n könnten, c mzuzeiger wird.

Gießen

188) (H

Edictalladnngen.

99) (Grünberg.) Die Untersuchung des Vermögens des Johann JostAlbertvon Haar­bach, der sich vor längerer Zeit aus seiner Hei- math heimlich entfernt und bis jetzt von seinem Aufenthalte keine Nachricht gegeben, hat eine Ueber- schuldung dargethan, und der für ihn gerichtlich be­stellte Curator Johannes Wenzel lr von Haar­bach zur Abwendung des sonst unvermeidlichen Schuldverfahrens das gesammte dahier zurückge­lassene Vermögen des abwesenden Albert der Hein­rich Klößen Frau daselbst zum Eigenthume unter der Verbindlichkeit überlassen, die sämmtlichen darauf haftenden Schulden zu übernehmen.

Auf den Antrag des Curators werden hiernach Joh. Jost Albert oder seine etwaigen Erben auf­gefordert, Einwand gegen diese Vermögensabtre­tung binnen 2 Monaten von heute an sogewiß da­hier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls solche sonst die gerichtliche Bestätigung erhalten und zur Ausführung gebracht werden wird.

Grünberg den 31. December 1847.

Gr. Hess. Landgericht daselbst. Welcker.

203) (Grünberg.) Wer an den Johann Georg Reitz II. von Harrbach, über dessen Vermögen der Concurs erkannt worden ist, Ansprüche irgend einer Art zu bilden beabsichtigt, hat solche so gewiß

Mittwoch den 22. März d. I., Vormittags 8 Uhr,

bei Meldung des ohne Weiteres eintretcnden Aus­schlusses von der geringfügigen Concursmasse dahier anzuzeigen und richtig zu stellen.

Grünberg den 23. Januar 1848.

Gr. Hess. Landgericht daselbst.

Welcker.

186) (Hungen.) Zur Abwendung des förm­lichen Concurses über das bedeutend überschuldete geringe Vermögen des abwesenden Iohanu Georg Mohr II. von Gambach, ist Termin zum Versuch eines gütlichen Uebereinkommens auf

Montag den 28. Februar 1848, Vormittags 10 Uhr, bestimmt worden. Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger des geduckten Joh. Georg Mohr II. hierdurch aufgefordert, in dem anberaum- ten Termin entweder in Selbstperson oder durch ge. nügende Specialbevollmächtigte ihre Forderungen anzugeben und zu begründen und hiernächst Vor­schläge zu einer gütlichen Vereinigung zu erwarten, wobei für die Nichterscheinenden angefügt wird, das im Falle ein Arrangement zu Stande gebracht wer­den wird, sie als dem Beschluß der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger beigetreten werden angesehen werden.

Hungen den 11. Januar 1848.

Gr. Hess. Fürst!. Solms. Landgericht. Hofmann. Henöler.

187) (Laubach.) Betr.: sEinen auf der Bergermühle bei Lich verübten Kleiderdiebstahl,

A n s u ch e n.

Der Aufenthalt des, des rubricirten Kleider­diebstahls dringend verdächtigen Georg Hartung aus Bisses, Kreises Nidda, hat bis jetzt trotz aller Nachforschungen nicht ermittelt werden können. ES ergeht daher an alle Polizeibehörden das Ersuchen, den Georg Hartung im Betretungsfalle arretiren, und gefänglich an das unterzeichnete Gericht ab« liefern zu lassen.

Laubach am 23. Januar 1848.

Gr. Hess., Grast. Solms. Landgericht das.

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