Sprechhalle
für
zeitgemäße M i t t h e i t u n g e n.
Zu Nr. 27. Samstag den 1. April 180»
A it fso r d e r u it g.
Mitbürger! Die Erfahrung hat und gezeigt, daß seit dem politischen Erwachen Deutschlands auch unter uns die Einzelnen, Statt eine in sich starke Einheit zu bilden, nach verschiedenen Richtungen anseinanbergeheii. Schon sehen wir republikanstche Bestrebungen auftauchen und um sich greifen, als seyen die unserem Großherzogthume in neuester Zeit gewordenen constitutionellen Zusagen entweder keiner Berücksichtigung oder doch keines Vertrauens Werth, und das einzige Heil der Zukunft unseres Vaterlandes von einer, wenn auch jetzt noch nicht herstellbaren, doch in sichere Aussicht zu nehmenden Republik abhängig. Sprechen wir es laut aus, das Herstellen einer Republik wäre für unser gemeinsames V a t e r l a ti d , für unser Volk, für unsere Zustände, selbst wenn es nöthig werden sollte, ein Unglück! Wir wollen raschen Fortschritt zum Besseren, wollen ihn ganz, wollen ihn namentlich auf das Ausdrücklichste in unserer so großartig bewegten Zeit, aber wir wollen ihn nicht übereilt und nur auf gesetzlicher Grundlage! Diese Grundlage, in der bisherigen Verfassung unseres Großherzogthums noch sehr beengt, hat durch die Zusagen, welche von unserem Erbgroßherzoge unter eines G a g e r ii Mitwirkung ausgegangen sind, eine die sichersten Bürgschaften für eine volksthümlich weitere Entwickelung darbietende Erweiterung erhalten. Auf dieser neuen Grundlage wollen wir besonnen, aber unaufhaltsam, vorwärts schreiten! Sollen wir diese Grundlage mit Worten bezeichnen: es ist die der demokra- tisch-eon st! tu t i one llen Monarchie, d. h. jene Art der Staatsverfassung, bei welcher das Volk treu zu seinem Fürsten hält, aber ebenso auch sich selbst treu darüber wacht, daß die Verfassung, auf welcher der Thron des Fürsten errichtet ist, ein Ausd r uck fei) nicht des Willens einzelner bevorzugter Stände, sondern des Willens der Gesammtheit des Volkes, auf daß Fürst und Volk, gleich Haupt und Gliedern, ein ein i geS u uze r trenn l ich e S Ganze bilde n.
Bürger dieser Gesinnung werden ersucht, zur Errichtung eines Bürger-Vereines, der sich Besprechung und Verständigung über die Angelegenheiten des Vaterlandes auf der bezeichneten Grundlage zur Aufgabe setzt, den Samstag Abend um 7 Uhr im Garten deö Herrn Busch sich zusammenzufinden.
Gießen den 30. März 1818.
Mehrere Bürger.
Couftitutionelle Monarchie und NepubLLk.
Es ist dieser Tage viel gesprochen worden über das constitutionell - monarchische und das republikanische Princip; wir wollen einige Worte zur Aufklärung der Ideen uns erlauben.
Ein Staat kann entweder in der Art verfaßt seyn, daß eine Person die Staatsregiernug führt, dann heißt diese Person Monarch und der Staat eine Monarchie, oder daß die Regierung einem aus mehreren Personen zusammengesetzten Rath Überträgen ist, dann heißt der Staat eine Republik.
Die Monarchie kann eine u»beschränkte, absolute, seyn, wenn der Wille des Monarchen allein über alle Negierungshandlungen entscheidet; diese Staatsform, welche, wenn die Persönlichkeit des Regenten keine Garantie gewährt, leicht in Willkürherrschaft, Despotie, ausartet, existirt nur noch in Rußland und der Türkei, wie überhaupt in asiatischen Ländern. Beschränkt ist der Monarch durch Stellvertreter der Regierten in seinen Regierungshandlungen mehr oder minder in allen übrigen Staaten Europa's. Die Beschränkung der Monarchie kann aber erfolgen durch Theilnahme nur einiger b evorzugter Stände, namentlich des Adels, an der Regierung, dann beruht sie auf einem aristokratischen Elemente und der Staat ist ständisch versaßt; oder durch Repräsentanten des ganzen Volkes ohne Unterschied der Stände, dann ist sie auf ein demokratisches Element gebaut und der Staat hat eine Repräseutativ-Ver-


