Ausgabe 
31.3.1847
 
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ÄnzeigMatt

für die Stadt und -en Kreis Gießen.

26. Mittwoch den 31. März 18^7*

$u AS K. G. 4117. Gießen am 26. März 1847.

Betreffend: Der dießjährige Ostermarkt zu Ulrichstein.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Nach erhaltener amtlicher Benachrichtigung wird der dießjähriae Ostermarkt ru Ulriclistei» nn-ht

Prinz.

Edictalladung. Zustimmung seines Kurators, des Friedrich Linker

481) Der Bäckergeselle Pilipp Keip von ^r' sItt'ä abgeschlossen werden können.

hier, Sohn der Philipp Keips Wittwe, steht unter Gießen am 19. März 1847.'

Euratcl, was mit dem Aussigen bekannt gemacht («r «.« ,,

wirb, daß Rechtsgeschäfte mit demselben nur unter Muh? " X? '

<vt h y u ^>averkorn.

Bekanrrtmachrrng,

de« Ankauf von Kartoffeln zum Brandweinbrennen betr.

Innern und der Justiz hat im obigen Betreff folgende weitere Anordnuna zur Kenntuiß der hiestgcn Kreisbewohner gebracht wird.

1) Denjenigen Brand weinbrennern, deren Brennereien noch im Betriebe sind^ wird hierdurch der Ankauf von Kartoffeln, sowohl u» Jnlande als im Auslande, ohne Rücksicht auf den Aroerf unwrsag? 2tnfaU |tatt^ltlEn aufr lange, als ihre Brennereien im Betrieb sind, gänzlich

2) ^L""brenner, welche dem Verbote unter AS 1. entgegen handeln, werden mit einer Geldbuße von fünf Gulden für zedes augckaufte Malter Kartoffeln bestraft und außerdem die ^?bot angekauftcn Kartoffeln zum Vortheil der Armenkasse der Gemeinde, in welcher der betreffende Brandweinbrenner wohnt, Weggenommcn.

Die Großh. Bürgermeister der Landgemeinden haben vorstehende Bestimmungen in ikv»« ft r besonders, ortsüblich zu veröffentlichen und, daß dieses geschehen in die üiult

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Groß herzoglich Hessisch e Kreisrath des Kreises Gießen Prinz.