Ausgabe 
30.1.1847
 
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Nach den jetzigen Preißen der Lebensmittel würden I V, Schoppen kräftiger Suppe um etwa zwei Kreuzer, oder noch geringer, gekocht werden können, die Ausgaben einer Gemeinde für das Local, die Ein­richtung, Aufsicht, Handreichung und Holz würden nirgends hoch anzuschlagen sein, und nimmt man nun an, daß täglich 100 Portionen solcher Suppe in einer Gemeinde verabreicht wurden, so wurde sich der Betrag der Gesammt-Ausgabe eines Tages kaum auf 3 fl. belaufen, welcher Betrag zum Theil wieder von denje­nigen ersetzt werden würde, welche die Suppe nur gegen Vergütung erhielten.

Eine solche Einrichtung bat nirgends besondere Schwierigkeiten und die Arbeit, welche Ihnen, den Gr. Bürgermeistern, dadurch erwächst, wird hundertfäln'g durch den wohlthätigen Zweck belohnt , welcher dadurch ohne Zweifel erreicht wird. Gerne werden die Herrn Geistlichen und die Lehrer des Kreises hierbei hülf- reiche Hand bieten und Ihnen die Einrichtung erleichtern. Ein Versuch wird Sie belehren, daß die Schwie­rigkeiten gewöhnlich überschätzt werden.

Zur Ausführung der Anstalt wären

1) die armen Arbeitsunfähigen, welche nicht schon genügende Unterstützung erhalten, sodann die armen Arbeitsfähigen, welche der Unterstützung noch bedürfen, zu verzeichnen; hiernach müßte

2) ein Local zur Küche im Rathhaus oder einem andern öffentlichen Gebäude eingerichtet oder solches ge- miethet und mit einem oder 2 Kesseln versehen werden, in welcher die Suppe zubereitet wird; es müßte ferner

3) eine sachverständige Frau zum Kochen und eine andere Person zur Hülfleistung angenommen,

4) das sonst nöthige einfache Kochgeschirr und von Zeit zu Zeit das Material zur Suppe angeschafft werden.

Die Aufsicht über die Anstalt, die Aufbewahrung der Speise-Bcstandtheile und die zeitweise Herausgabe des nöthigen Bedarfs müßten Sie oder eine andere zuverlässige Person aus dem Ortsvorstande oder der Gemeinde übernehmen. :

5) Die Suppe wird jeden Mittag gegen Billets an die Bedürftigen theils unentgeldlich, theils gegen ge­ringe oder die, volle Bezahlung, je nach den Verhältnissen und nach den zum Empfang geschehenen Anmeldungen ausgetheilt und

6) von Woche zu Woche die Anweisung der entstandenen Kosten aus die Gemeindekasse, sowie die Ein- nahmödekretur für die etwa cingegangenen Beträge ausgefertigt werden.

Sicherlich würde die Anstalt auch durch Unterstützung vermögenderer mildthätiger Einwohner an Kar­toffeln, Erbsen, Mehl u. dgl. bedacht und es könnten auch freiwillige Geldbeiträge zu diesem Zwecke einge­sammelt werden.

Ich wünsche, daß Sic mit den Gemeinderäthen, Kirchenvorständen und insbesondere mit den Herrn Geistlichen, sowie mit den Lehrern Ihrer Gemeinden, diese wohlgemeinten Vorschläge für eine Einrichtung, welche anderwärts, und namentlich auch in Landgemeinden, mit segensreichem Erfolge ins Leben getreten ist, in Berathung nehmen und daß Sie mit den Gemeinderäthen sich hierbei von den Gefühlen der Pflicht leiten lassen, welche Ihnen als Menschen, Christen und in Ihrer Stellung als die natürlichen und gesetzlichen Versorger der Armen und Nothleidenden in Ihren Gemeinden obliegen.

Wenn auch die fragliche Einrichtung nicht in allen Gemeinden mit gleicher Nothwendigkeft geboten sein sollte, so wird sie sich ohne Zweifel in allen als nützlich und wohlthätig bewähren.

Ich bin gern bereit, denjenigen Ortsvorständcn, welche geneigt sein sollten, fragliche Anstalten in Ihren Gemeinden zu gründen, weitern Rath und nöthige Andeutungen wegen der Ausführung mündlich und schriftlich zu geben , ihnen namentlich die Speisezettel für die an den einzelnen Wochentagen zu bereitende Suppe zu fertigen und ich hoffe mit Vertrauen, daß ich desfalls von recht wielen Ortsvorständen werde in Anspruch genommen werden.

Prinz.

B e k a n n t m a dru n g.

Der Glasermeister G. C. Fillmann dahier ist als Eichmeister entlassen worden, was mit dem Anfügen zur Kcnntniß der hiesigen Kreisbewohner gebracht wird, daß vorerst lediglich der Eichmeister, Mcchanikus und Uhrmacher Heerz dahier zum Eichen von Glasgefäßen befugt ist.

Gießen den 19. Januar 1847,

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreifes Gießen.

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