48
versetzt; am 26. Decembcr wurde der Major !» la suite der Reiterei Graf von Schlitz genannt von Görtz zum Obersten dabei ernannt; am 30. December wurde der Hauptmann Schenck vom 4. zum 1. Jntantericrcgiment versetzt.
VII. Characterverthrilungen: am 18. December 1846 wurde dem Physicatsarzte I>r. Christian Wägner zu Niederolm der 'Character als Hofrath ertheilt; am 2'2. December wurde dem Gymnasiallehrer, Subconrector Carl Christian Wilhelm Baur zu Darmstadt und dem Lehrer an der h.öhern Gewerb- und Realschule zu Darmstadt Dr. Edmund Külp der Character als Professor verliehen.
VIII. Versetzungen in den Ruhestand: am 11. December wurde, der Oberstudienrath Dr. Theodor Schacht dahier in seiner Eigenschaft als Mitglied,'des Oberstudicn- raths und als Director der hiesigen höhern Gewerb- und Realschule, auf sein Nachsuchen, in den Ruhestand versetzt und zugleich von den Functionen eines Mitglieds des Oberschulraths entbunden; am 18. December würde der Schul- lehrer Andreas Groß zu Oppershofen, im Kreise Friedberg, in den Ruhestand versetzt.
IX. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die Lehrerstclle für Mathematik, Naturgeschichte, Physik und Chemie an der Realschule zu Bingen mit einem jährlichen Gehalte von 700 fl.; die katholische Schullchrerstclle zu Guntersblum, im Landkreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 252 fl. nebst 40 fl. für Heizung des Schul- localS; Vie Steuercommissärstelle des Steuerbezirks Schotten mit der etatsmäßigen Besoldung; concurrenzfähige Bewerber um diese Stelle haben sich binnen 14 Tagen bei der Gr. Oberfinanzkammer I. Section zu melden.
X. Sterb fälle. Gestorben sind: am 19. November 1846 die Witlwe des Geheimen Registrators Greiß, Sophie geb. Bender zu Offenbach; am 23. November 1846 der pensionirte Präceptor Rcuß zu Dreieichenhain, im Kreise Offenbach; am 12. December 181G der evangelische Pfarrer, Kirchenrath Georg Bru mH ard zu Langgöns, im Kreise Gießen; am 24. Decembcr 1846 der katholische Lehrer Joseph Schmidt zu Mainz; am 28. December 1846 der pen. sionirte Rentmeister Simon Ludwig Noire zu Mainz; am 5. Januar der Forstmeister Ernst Klipstein zu Bingenheim.
Zu K. G. 1189. Gießen am 25. Januar 1847.
Betreffend: Die Unterstützung der Armen — insbeson
dere durch Errichtung von Suppenanstalten in den Landgemeinden.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
. . an
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises
(mit Ausnahme desjenigen dahier.)
Die Art und Weise der Unterstützung der Armen in jetziger Zeit ist bisher öfters Gegenstand mündlicher Unterredung mit Vielen von Ihnen und schriftlicher Verfügungen gewesen. Sie wissen aus früheren, über die Armen-Unterstützungen in den Gemeinden des Kreises Gießen erlassenen Vorschriften, wie ich von der Ansicht ausgehe, daß. hierbei Ihre nächste Fürsorge dahin gerichtet sein muß, den vermögens- und arbeitslosen, jedoch aibeitssähigen, Einwohnern Ihrer Gemeinden Beschäftigung und Verdienst zu verschaffen, und ich erkenne es mit Vergnügen an, daß viele von Ihnen kiese Ansicht aufgesaßt und sie m ihren Gemeinden zur Ausführung gebracht haben. Aber es giebt in allen. Gemeinden eine ziemliche Anzahl von
Armen, welche Nichts oder nicht so viel verdienen können, als sie für sich und ihre Angehörigen nur zur
äußersten Nothdurft gebrauchen, auch sind Gemeinden vorhanden, wo die Verschaffung von Verdiensten durch
Arbeit in dermaliger Zeit große Schwierigkeiten darbiekct. Für solche Armen und in solchen Gemeinden muß durch andere Mittel gesorgt werden. ‘
Es geschieht dies jetzt schon durch Verabreichung baarcr Geldunterstutzungen, oder durch Verwilligung unentgeldlicher wöchentlicher Brodabgaben, allein die Verhältnisse haben sich so gestaltet, daß in vielen Gemeinden diese, für gewöhnliche Zeiten ausreichenden, Maasregcln nicht genügen. Es bedürfen gar manche Armen eine kräftigere und abwechselndere Nahrung, als des Brodes; die außergewöhnliche Theuerung und andere ungünstigen Umstände haben manchen armen Familien die Möglichkeit entzogen, sich das , was sie sonst noch zur Nahrung bedürfen, aus eigenen Mitteln zu verschaffen, und dann ist auch noch eine andere Klasse von Bedürftigen vorhanden, welche sich zwar zur bezeichneten Unterstützung aus der Armenkasse nicht eignen, denen aber, jetzt zumal eine Bcihülfe der Gcineinde zur Ernährung eben so Noch thut.
Nach meiner Erfahrung und Ueberzcuguug erscheint die Errichtung von s. g. Suppenanstalten auch an vielen Orten auf dem Lande als das zweckmäßigste und zugleich billigste Mittel, dergleichen weitere Armen-Unterstützungen ins Leben zu führen.
Aus solchen Suppen-Anstalten würde
1) den Arbeitsunfähigm unentgeldlich und
2) den armen Arbeitsfähigen gegen billige Vergütung eine wohlfeile und krässige Nahrung ohne namhafte Öpser der Gemeinde geboten werden können.


