Ausgabe 
28.8.1847
 
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Ertra - Beilage zu Jfä 69

des Gießner Anzeige-Blattes.

Bekanntmachung.

Die Gesellschaft für Selbstbacken beabsichtigt künftig auf jedem hiesigen Fruchtmarkt eine gewisse Quantität Frucht, Korn, Walzen und Gerste, zu ihrem Bedarf zu festen Preisen anzukaufen. Diese Preise werden sich regelmäßig nach den Durchschnittspreisen des Mainzer und Friedberger Fruchtmarktes richten und sind jeden Markttag bei dem Verwalter der Gesellschaft zu erfahren. Die Frucht wird in Quantitäten von einer Nteste aus dem Speicher in dem alten Anatomie-Gebäude, am Braud, angenommen, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß sie ganz marktrein und vollwichtig ist, namentlich, daß das gemessene Malter Waizen 200 Pfd., Korn 190 Psd. und Gerste 160 Pfd. ohne Sack wiegt und wird dieselbe bei der Lieferung vom Rechner der Gesellschaft baar bezahlt. Die Landleute der Umgegend können daher nun, immer darauf rechnen, wenn sie den Fruchtmarkt besuchen, Abnehmer ihrer Früchte um einen den Ergebnissen der andern Märkte entsprechenden festen Preis zu finden, ohne dem gewöhnlichen Handeln und Markten dabei unter­worfen zu seyn. z,

Zugleich sollen auch 150 Malter Korn, 50 Malter Waizen und 25 Malter Gerste von obiger Qua­lität, welche in der letzten Hälfte des Monats September zu liefern sind, auf dem Submissions-Wege vergeben werden. Es werden daher alle diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, ersucht, ihre Anerbietungen bis zum 11. September schriftlich und verschlossen bei dem Rechner Hrn. Zimmer einzureichen.

Die Mitglieder der Gesellschaft für Selbstbacken werden benachrichtigt, daß sich die Preise der vom 1. September an ausgegebcn werdenden Brodsorten, einschließlich eines kleinen Aufschlags für die nächste Woche, folgendermaßen berechnen, der 4psündige Laib:

1) gemischtes Brod, % Korn und % Waizen zu ......12 Xr 2 &

2) reines Kornbrod zu.......... 12

3) ordinäres Brod, % Korn, T/a Gerste zu.......11 2

Dieselben werden ferner davon in Kenntniß gefitzt, daß das Mitglied Jacob Walther zum Verwalter und Philipp Volz zum Austräger des Brodes vom Ausschuß angenommen worden ist. Sie werden das bestellte Brod, wenn'sie nicht noch vor dem 1. September bestimmte Wünsche hinsichtlich der Zeit des Bezugs bei der Verwaltung anbringen, nachdem zunächst jedes Mitglied eine kleine Quantität zur Probe erhalten hat, nach der Reihenfolge ihrer Wohnungen zugesendet erhalten. Es ist aber auch dafür Sorge getragen, daß sie aus Verlangen auch über die bestellte Zahl hinaus Brod erhalten können.

Bei dieser Gelegenheit bittet man zu entschuldigen, wenn eine Anzahl Actionäre ihre, nach der Be­kanntmachung vom 21. l. M., dem Rechner zugesendete Einlage nicht abgenommen erhielt; es konnte der Ausschuß nämlich demselben nicht eher Einnahms-Anweisung ertheileu, bis der Cautionspunkt zu seiner Zufriedenheit geordnet war; nachdem dieß geschehen, werden die Einlagen nunmehr bei den resp. Herren Actionären abgeholt werden. Um in Bezug auf die Uebereinstimmung der Gesellschaft sicher zu gehen, bringt der Ausschuß ferner zu deren Kenntniß, daß die Anordnung getroffen worden ist, daß alle zum Geschäftsbetrieb nicht unbedingt nothwendigen baaren Vorräthe dem Handlungshaus Gebrüder Windecker verzinslich überliefert und von demselben nach Bedarf wieder bezogen werden sollen, und daß es jedein Mitglied freisteht, Einwendungen gegen diese Einrichtung beim Vorstand vorzubringcn, damit derselbe nöthigenfalls hierüber eine General-Versammlung berufen kann.

Per Ausschuß der Gesellschaft.