Ausgabe 
27.1.1847
 
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lasse,,, welche Ihnen als Menschen, Christen und in Ihrer Stellung als die natürlichen und gesetzlichen Versorger der Armen und Nothleidenden in Ihren Gemeinden obliegen.

Wenn auch die fragliche Einrichtung nicht in allen Gemeinden mit gleicher Nothwendigkert geboten sein sollte, so wird sie sich ohne Zweifel in allen als nützlich und wohlthätig bewähren.

Ich bin gern bereit, denjenigen Ortsvorständcn, welche geneigt sein sollten, fragliche Anstalten in Ihren Gemeinden zu gründen, weitern Rath und nöthige Andeutungen wegen der Ausführung mündlich und schrifilich zu geben, ihnen namentlich die Speisezettel für die an den einzelnen Wochentagen zu bereitende Suppe zu fertigen und ich hoffe mit Vertrauen, daß ich desfallö von recht vielen Ortsvorständen werde in Anspruch genommen werden.

Prinz._________________________

Bekanntmachung.

Der Glasermeister G. C. Fillmann dahier ist als Eichmeister entlassen worden, was mit dem A'fügen zur Kenntniß der hiesigen Kreisbewohner gebracht wird, daß vorerst lediglich der Eichmeister, Mechanikns und Uhrmacher Heerz dahier zum Eichen von Glasgefäßen befugt ist.

Gieße» den 19. Januar 1847. Der Großh. Hess. Kreisrath des KrciseS Gieße».

________________________ Prinz. ___________

Bekanntmachung,

dm durch Wersen von Schneeballen verursacht werdende Straßenunsug.

Der jetzt wieder so sehr überhand nehmende Unfug des Schnecballweifens veranlaßt mich:

alles Schneeballwerfen, welches auf öffentlichen Straßen und Wegen oder aus Gebäuden und an­deren Verstecken heraus geschieht, bei einer, jeden einzelnen Contravenieuten treffenden, von Zah­lungsunfähigen mit entsprechendem Arrest zu verbüßenden Strafe von 1 ft. 30 kr hierdurch und mit dem Ansügen zu untersage», daß die von Kindern, Mündeln, Zöglingen und Lehrlingen hiernach verwirkten Geldstrafen von deren Eltern, Vormündern, Erziehern und Lchrherru zu bezahlen sind.

Letztere werden noch besonders aufgesordert, durch strenge Aufsicht und die geeignete häusliche Zucht zur Abstellung der fraglichen Ungehörigkeit mitzuwirken.

Gießen am 25. Januar 1847. Der Großh. Hess Krcisrath des Kreises Gießen

___Prinz___________

Edictalladung.

9) Gr. Hofgencht der Provinz Ober Hessen hat über das Vermögen des Adam Hofmann zuGroßen- bufecf den förmlichen CoucnrS erkannt, und es werden deshalb alle bekannte und unbekannte Gläubiger desselben aufgefordert, im Termin

Mittwoch den 24. Februar 1847, Vormittags 8 Uhr, ihre Ansprüche sogcwiß bei dem unterzeichneten Gerichte geltend zu machen, als sie sonst von der Masse stillschweigend ausgeschlossen werden. Gleich­zeitig soll ein Arrangcmentsversuch stattfindeu, bei dessen Mißlingen, zur Wahl des Gläubigeraus- schusscs und eines Güterpflegers geschritten werde»; die nicht erscheinenden Creditorcn werden, als den Beschlüssen der Mebrzahl bcigelreten, angesehen.

Gießen de» 9. Decembcr 1846.

Gr. Hess. Landgericht P l o ch.

Besondere Bekamttmachungcn

134) Der Pfandschein 5853. über einen braunen Fancnmankel ist angeblich verloren ge­gangen. Ta das Pfand cingelös'l werden soll; so werden diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgesordert, solche inner­halb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, gc- genfalls das Pfand ohne Weiteres verabfolgt wer­den wird.

Gießen den 23. Januar 1847.

Die Pfandbausverwaltung. Bieler, Pfeil.

135) Der Pfandschein 1121. über einen blauen Tuchmantel, ist angeblich verloren worden. Da das Pfand eingelös't werden soll; so werden diejenigen, welche an jenen Schein etwa Ansprüche bilden könnten, aufgesordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, gegcnfalls das Pfand verabfolgt werden wird.

Gießen den 23 Januar 1847.

Die Pfandhausverwaltung.

Bieler. Pfeil.

Der Hülfsverein sucht zum Gebrauch der Suppenanstalt Kartoffel anzukausen. Wer deren ver­käuflich abgeben will, ist ersucht, dies unter Angabe des Beikaufspreises bei dem Aufseher in der Suppen­anstalt, Schuhmacher Heinrich Ockes, anzuzeigen.

Gießen den 20. Januar 1847. Das Comite des Hülfsvereins.