Ausgabe 
24.3.1847
 
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Edkctalladung.

481) Der Bäckergeselle Pili'pp Keip von bier, Sohn der Philipp Keips Wittwe, steht unter Curatcl, was mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß Rechtsgeschäfte mit demselben nur unter Zustimmung seines Kurators, des Friedrich Linker von hier, gültig abgeschlossen werden können.

Gießen am 19. März 1847.

Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Hab er körn.

501) Nachdem die Erbschaft des dahier ver­storbenen Landrichters Johann Philipp Karl Fürstenau nur mit der Nechtswobltbat des Inven­tars angetreten worden ist, so werden alle diejenigen, welche Ansprüche an dem Nachlasse des genannten Fürstenau zu haben glauben, aufgefordert, solche im Termine

den 14. April d. I., Vormittags 10 Itbr, dakner anzumelden und zu begründen, auch auf den wahrscheinlichen Fall einer sich ergebenden Ueberschuldung, dem Güteversuche bei Meldung des

a,,zunehmenden Beitritts zum Beschlüsse der Mehr- be; der erschemenden Gläubiger beizuwohnen, weß- E' d>e nicht in Person Erscheinenden ihre Ver- i» HL

Hersfeld am 11. März 1847.

Kurfürstliches Landgericht Bode.

vdt Osterbaufen.

Besondere Bekanntmachung.

430) Der Pfandschein Z662. über ein Reißzeug und eine stlb. Taschenuhr ist angebl ch verloren worden. Es werden daher Diejenigm welche etwa Au,prüche an jenen Schein bilden konnten, aufgefordert, solche innerhalb 4 Wochen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand verabfolgt werden wird.

Gießen den 16. März 1847.

Pfandbausverwaltunq vieler. Pfeil.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 25. d. M., Moraens 10 iil».

w.rd auf dem Bureau des Unterzeichneten der Transport 9 Uk'

1) von 1200 Maltern Korn von dem Speicher zu r

f. r x 2) von 400 Maltern Korn von dem Speicher zu * Dffen[^ llnb

^lerper nach Gießen an den Wenigstnehmenden unter den bei der Versteiaenm» ,

im* iuv * wMÄr* w Großherzoglich Hessisch^ Kreisrath des Kreises Gießen.

BekanrrtmerchRrsq^

, bm Ankauf von Kartoffeln zum Brandweinbreunen bete.

Großh. Minrstenum des Innern und der Justiz hat im obiaen

erlassen, welche nachstehend zur Kenntniß der hiesigen Kreisbewolmer^gebmchi wird ^Erc Anordnung

1) Denienigen Brandweinbrennern, deren Brennereien noch im Betriebe I7d' r- s

Ankauf von Kartoffeln, sowohl im Jnlaude als im Auslande, . / R Mch ans'de '7 fc'r

Sf? a"taf W1-f f --- <t" S ÄS'Ä

2) Brandweinbrenner, welche dem Verbote unter 1. entaeaen bandel». .

Geldbuße von fünf Gulden für jedes angekauste Malter Kartoffeln^ bestraft57

gfScn das Verbot angekauften Kartoffeln zum Vortheil der Armenkasse der Gem,7.

.der betreffende Brandweinbrenner wohnt, weggenommen ° "bf' in welcher

Die Großh. Bürgermeister der Landgemeinden haben vorstehende Belli»,»,... i(1 .

de« ungesäumt noch besonders, ortsüblich zu veröffentlichen und, daß dieses

ltkationsbucher einzutragen, sowie binnen acht Tagen dahier berichtlich anzuzeae,,9 bie ^ub=

Gießen den 20. März 1847. ""juxigen.

®er Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

____ Prinz. p