Anzeigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
,W. 24. Mittwoch den 24» März 184 7*
Zu Nr. K. G. 3865. Gießen am 22. März 1817.
Betreffend: Die Auswanderung nach Nordamerika.
Der Großherzoglich Hessische
K r e i s r a t h des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Die nachstehend abgedruckte höchste Verfügung werden Sie ohne Verzug in Ihren Gemeinden veröffentlichen und, in vorkommenden Fällen, sich selbst nach dem Schlußsätze derselben genau bemessen.
Prinz.
12.
Zu Nr. D. 5129. Darmstadt am 10. März 1847.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an
die Großherzoglichen Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und an sämmtliche Großherzogl. Kreiöräthe.
Es sind seither öfter Fälle vorgekommen, daß Auswanderer in den nordamerikanifchen Häsen ankamen, ohne die nöthigen Mittel zu besitzen, um entweder sofort die Reise in das Innere des Landes anzu- trcten oder davon solange ihren Lebensunterhalt 511 bestreiten, bis sie Gelegenheit zum Verdienst durch Arbeit, welche sich in den Seeplätzen nur feiten bietet, finden konnten, und daß solche Leute hierdurch dem größten Elend Preis gegeben waren.
Dringend nothwendig erscheint es daher und allch der Goßherzoglich Hessische Consul zu Neu-York hat daraus ausmerksam gemacht, daß alle Auswanderer nach Nordamerika sich so einrichten möchten, daß sie einiges haare Gelv, mindestens 2 0 fl. per Kopf, entweder dahin mitbringen oder daß ihnen ein folget Betrag bet ihrer Ankunft in den nordamerikanischen Seehäfen durch den betreffenden Großherzoalich Hessischen Consul ausbezahl. werde.
Wir beauftragen Sie, diejenigen Leute, welche nach Nordamerika auszuwandern beabsichtigen, hiernach zu bedeuten, und jedenfalls bei solchen Auswanderern, für welche die Gemeinden etwa die Ueberfahrtskosten bezahlen, darauf zu sehen, daß dieselben bei ihrer Ankunft in Amerika mit den bezeichneten Geldmitteln versehen sind.
d u T h i 1.
v- Lehmann.


