Anzeigeblatt
für die Stadt und -en Kreis Gießen.
M 32. Mittwoch -en 21. April 184t7.
Bekanntmachung,
die Auswanderungen aus Deutschland nach Nordamerika über Belgien betreffend.
Die Königlich Belgische Regierung hat sich veranlaßt gesehen, die Anordnung zu treffen, daß künftig nur solche Auswanderer an der belgischen Grenze zugelassen und mit der Staatseisenbahn weiter befördert werden, welche entweder
1. an baaren Reizmitteln 93 fl. 20 fr. (200 Franken) für jede Person über 15 Jahren, und 70 fl. (150 Franken) für jede Person bis zu 15 Jahren (Säuglinge bleiben außer Berechnung) vorzuzeigen im Stande sind, oder
2. sich im Besitze von Verträgen mit Schiffsrhedern oder Agenten von solchen in Deutschland befinden, wonach die Letzteren sowohl die Ueberschiffung, als auch die Verköstigung und Verpflegung der Auswanderer während der Reise durch das Königreich Belgien bis Antwerpen übernommen haben, — oder endlich
3. im Besitze solcher Papiere sind, aus denen hervorgeht, daß ihre Ueberfahrt gesichert ist, und weiter die nöthigen Mittel zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse während der Reise auf belgischem Gebiete bei sich haben.
Diese Anordnung der Königlich Belgischen Regierung wird hierdurch noch besonders zur Kenntniß der diesseitgen Kreisbewohner gebracht.
Gießen am 16. April 1847.
Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
Edictalladungen.
703) Nachdem der Auszüger Wilbelm Müller von Großseelheim durch Beschluß Dem 23. März d. I. als Verschwender unter Curatel gestellt worden, so wird dieses mi! dem Anfügen zur öffentlichen Kennrniß gebracht, daß dadurch der Verlust des Veräußerungsrechts und die Unfäbigkeit in An- sebung seines Vermögens sich verbindlich zu machen für den Curanden herbeigeführt ist, daher die bezüglichen Rechtsgeschäfte gültig nur mit dem Kurator — als welcher Conrad Klingelböfer Ur. von Großseelheim heute verpflichtet ist — abgeschlossen b. w. nur an diesen auch Zahlungen geleistet werden können.
Kirchheim am 14. April 1847.
Knrfürstl. Justiz-Amt.
Gleim-
vdt. Pfeiffer K. A. Prakt.
715) Der Einwohner Conrad Dickert und dessen Ehefrau gehonte Wagner von Wehrda, Haven am 18 April 1806 dem Tribunals-Procu- rator Schlarbaum zu Marburg für ein Darlehn von Achtzig Gulden Fr. Währ., verzinsbar mit fünf Procent, folgende ihnen eigcnthümltch zu- stehende , in der Wchrdaer Gemarkung gelegene Grundstücke
1) a/4 St cf er 5% Rth. Erbland im Bingen, an Jacob Schesee und Jacob Wagner,
2) '/.Acker 6/^ Rth. Erbland dase.bst, an Jacob Wormsbächer und Johannes Koch,
3) Slcfer 6% Rth Erbland noch daselbst, an Johannes Dtttmar und Johannes Reczner,
4) 3'/, Rth. im Gemeindsländchcn am Sand, an Nicolaus Wormbächer und Jac. Weber
speciell verpfändet. Das Capital nebst rückständigen Zinsen ist laut der am 15. März 1838 von


