Änzeigel^att
für die Stadt und den Kreis Gießen.
83. Samftaq den 16. Qctober 18^17.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 16. bis 23. October 1847.
Fleischtaxe.
I Pfund gutes Ochsenfleisch . . • 1 „ Kuhfleisch
, „ Rindfleisch
I „ Kalbfleisch 1 „ Schweinefleisch ....
, ,, Hammelfleisch gemästet
I „ Leberwurst .... I „ Bratwurst . ...
I ,, Schwartemagen ... I „ Blutwurst 1 „ gemischte Wurst . .
I „ geräucherter Speck . . . 1 „ Schinken
1 „ Dorrfltisch
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett
I „ Schweineschmalz ausgelassenes
1 „ desgleichen, unausgelaffen
_________ F v u cl) t p t e i f e.______
Städte
G em äs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen.
Pf. st. fr
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'Pf-1 fl- kr.
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Pf. fl- kr.
Pf. fl- kr.
Friedberg.....
das Malter
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Gießen......
das.Malter
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Brodtaxe.
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weiter nichts, als
* " " " j 1 Kornmehl bestehend
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__ selben Gattung
belieben zwar
2 Pf. gemischtes Brod I auS , unt)
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__ aufiovid. Fleisch
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Marktpreise.
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— Köple. Füße. Ge>
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— raub.wieauchdie
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•— ganzblui'genurid - nicht genießbaren Stücke vom HalS
3 Eper............
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1 ii grob geschälte Gerste.....
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! sind von der ^u-
1 ii klein geschälte Gerste......
12
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38
gabegänillchauS-
geschlossen.
Edictallabuug.
1923) Dem Rothgerbergeselleu Balthajar Vctz- berger babicr, ist wegen jeweiliger Geisteskrankheit, vor der Hand die Verwaltung seines Vermögens entzogen und ihm in der Person des Kaufmanns Franz Pepplcr dierselbst ein Kurator bestellt worden. Dieses wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß ohne Zustimmung des gedachten Kurators, keinerlei Rechtsgeschäfte mit Bailbasar Vetzberger gültig eingegangen werden können. Zugleich werden alle diejenigen, welche Fordernn- gen an Letzteren zu machen haben, hiermit aufge- fordert, solche binnen 4 Wochen dahier anzuzeige».
Gießen am 4. October 1847.
Gr. Stadtgericht M u h l.
Besondere Bekanntmachungen.
1918) Alle diejenigen, welche im Zahr 1847 Holz in König!. Preußischen Waldungen gekauft und dasselbe noch nicht bezahlt haben, müssen die Zablung unfehlbar innerbalb 8 Tagen leisten, widrigenfalls die Beitreibung durch Anwendung von Zwangsmaßregeln gcschebeu soll.
Gießen den 11. October 1847.
Der Bürgermeister Gg Reiber.
1905) Die auf den 1. d. M. fällig gewesenen sämmtlichen Holzsteiggelder vom Jabre 1847 sind binnen 8 Tagen an die biestge Stadtkasse zu bezahlen.
Gießen den 7. October 1847.
Der Stadtrechner Enders.


