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setzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen will, dieses ohne Verzug und jedenfalls vor Abnahme der Ortsliste dahier anzu- zei'gen hat, weil auf später angebrachte Gesuche keine Rücksicht genommen werden kann.
Diejenigen, welche wegen Fehler reklamiren wollen, werden auf Anfrage darüber belehrt werden, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Reklamationen bedürfen.
Gießen den 9. Januar 1847.
Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.
49) Ich fordere Diejenigen, welche für das akademische Hospital im Ganzen sowohl, als auch für die verschiedenen akademisch-klinischen Anstalten im Laufe des verflossenen Jahres Arbeiten gefertigt, oder Lieferungen gemacht haben, hiermit auf, ihre betreffenden Rechnungen, und zwar in doppelter Ausfertigung, längstens bis zum 15. März l. I. an mich abzugeben, als sonst spätere Anforderungen unberücksichtigt bleiben müssen.
Gießen den 7. Januar 1847.
Der Großhzgl. Hess. Verwalter Peppler.
Bekanntmachung.
Der Zudraug zur uneutgeldlicheu Benutzung der von dem Hülfsverein gegründeten Suppenanstalt bat in viel größerem Maaße stattgefunden, als nach der Anzahl der meistens bekannten Hülfsbedurftrgeu hiesiger Stadt, und nach den reichlichen Unterstützungen derselben aus der Armenkasse, hat vorausgesetzt werden können.
Es ist daher nothwendig geworden zu den vorhanden gewesenen 2 Kesseln noch weiter 2 zu fetzen, in welchen zusammen 900 Schoppen Suppe gekocht werden können. ,
Außerdem haben manche Personen die Verabreichung der Suppe in zu bedeutendem Maaße angesprochen und andere die Abgabe derselben uncntgeldlich verlangt, welche nach ihren Verhältnissen eme geringe Vergütung dafür zu leisten im Stande sind.
Zur Befriedigung aller dieser Ansprüche reicht jedoch der vorhandene Unterstutzungsfonds nicht aus. , .
Das Comite des Hülfsvereins ist daher nothgedrungen Folgendes abandernd und ergänzend ttt Bezug auf die Bekanntmachung (Anzeigebl. .A5 3.) vom 8. d. M. anzuordnen:
1) Nur notorisch ganz arme Personen, können künftig Suppe unentgeldlich aus der Anstalt erhalten. z
Solche Personen haben sich bei Hrn. Hospitalverwalter Pseil binnen 4 Tagen in der Stunde von 11 — 12 Uhr, Vormittags erneuert anzumelden, und erhalten, wenn ihre Verhältnisse geeignet befunden werden, auf ihren Namen und für die nächsten 14 Tage lautende Karten zum Empfang der Suppe mit Bestimmung des täglichen Maaßes derselben.
2) Jedem hiesigen Einwohner, welcher der Klasse der Unbemittelten zugezählt werden kann, ist es gestattet, die Unterstützung des Hülfsvereins durch Empfang eines bestimmten Maaßes von Suppe gegen Bezahlung anzusprechen. Der Preiß einer Portion Suppe zu 1'a Schoppen wird vorläufig auf einen Kreuzer festgesetzt.
Diejenigen, welche von dieser Vergünstigung Gebrauch machen wollen, haben die dazu bestimmten Karten von den in dem Local der Suppen-Anstalt (in dem ehemaligen Oßwaldischen Hause) anwesenden Comitä-Mitgliedern zwischen 11 — 1 Uhr Mittags zu lösen, und gegen Abgabe dieser Karten das bezahlte Maaß von Suppe zu empfangen.
3) Für diejenigen Bewohner hiesiger Stadt, welche zur Unterstützung beliebiger Armen von der Suppen-Anstalt Gebrauch machen wollen, (vergl. 2. der Bekanntmachung v. 8. Januar im Anzeige- blatt jV5 3.) ist der Preis der Portion Suppe zu l*/2 Schoppen uns 2 Kreuzer festgesetzt. Die desfalls auszugebenden Karten sind bei Hrn. L. Labroisse zu lösen, und ist die Suppe alsdann gegen Abgabe dieser Karte im Local der Anstalt in Empfang zu nehmen.
4) Vorstehende Bestimmungen treten von Sonntag den 17. Januar d. I. an in Kraft.
Im übrigen spricht das Comite die Erwartung aus, fdaß sich Niemand zum unentgeldlichen Empfang von Suppe anmelden werde, welcher nach dem oben unter 1. Bemerkten, dazu nicht berechtigt erscheint.
Gießen am 13. Januar 1847.
Das Comitö deS Hülfs-VereittS.


