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Verein für erkrankte Dienstboten beizutreten, und die festgesetzten Beiträge von 30 kr- vierteljährig zur Krankenkasse zu zahlen;
2) Demjenigen ortsfremden Dienstboten, welcher bei seiner Anmeldung in den Dienst auf dem Gr. Polizeibüreau den Beitritt verweigert, wird die Erlaubniß, sich dahier aufznbalten, versagt.
3) Die Einzeichnung geschieht auf den Namen des Dienstboten sogleich bei der Aufnahme in einen Dienst in hiesiger Stadt.
4) Die Beiträge werden von den Dienstherrschaften erhoben, welchen überlassen bleibt, sich ihrer Seits deßhalb mit den Dienstboten zu verständigen.
Schließlich empfehle ich den hiesigen Einwohnern nochmals angelegentlichst, sich dem fraglichen Vereine auch für die gegenwärtig schon in ihren Diensten befindlichen Leute anzuschließen.
Gießen den 11. Januar 1847.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz.
Edictalladungen.
62) Den im Concurse über den Ernst Noll'- schen Nachlaß aufgetretenen hiesigen Chirographar- Gläubigern und den Bevollmächtigten der auswärtigen wird bekannt gemacht, daß der Hypothekar- gläubiger Heinrich Daniel Noll ein Arrangement vorgeschlagen hat, welches im Termin Dienstag den 19. l. M.,
Vormittags 11 Uhr, zum definitiven Abschluß gebracht werden soll. Die Ausbleibenden werden von der Theilnahme an solchem ausgeschlossen und müssen dann auf ihre Befriedigung verzichten, weil die Masse noch nicht zur Deckung der privilegirten Forderungen a»s- reicht.
Gießen am 9. Januar 1847.
Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl.
33) Am 18. October d. I. ist zu Tiefenbach im hiesigen Fürstlichen Gebiet, eine Weibsperson wegen mangelnder Legitimation arretirt worden, deren Heimath bis jetzt nicht hat ermittelt werden können, weil alle ihre, zu verschiedenen Zeiten gemachten Angaben über ihren Namen und Geburts- ort sich durch die, mit den betreffenden Behörden gepflogene Correspondenz als unwahr herausgestellt haben. Wir bringen daher das Signalement der Arrestatin nachstehend mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, daß diejenigen, welche zu Ausschlüssen über die erwähnte Person im Stande sind, uns solche möglichst bald zukommen lassen wollen.
Besonders richten wir dieses Ersuchen an die Kurhessischen Behörden, da nach verschiedenen Daten die Arrestatin aus Kurhessen gebürtig zu sein scheint.
Braunfels den 30. December 1846.
Fürstliche Regierung, Abtheilung für Polizei- und Communal-Verwaltung.
Hofmann.
Bender.
Signalement:
Familienname: angeblich Simon. Vorname: Christine. Geburts- und Aufenthaltsort: ist bis jetzt immer falsch angegeben worden. Religion: evangelisch. Alter: «rea 25 Jahre. Größe: 4 Fuß, 10 Zoll. Haar: braun, kurz geschnitten. Stirne: niedrig. Augenbraunen: braun. Augen: grau. Rase: breit und dick. Mund: aufgeworfen. Zäbne: gesund. Kinn: spitz. Gesichlsbilbung: oval. Gcsichtc- farbe: gesund. Gestalt: untersetzt. Besondere Zeichen: keine. Bekleidung bei der Arretirung: schwarz wollene Tuchjacke, blau leinener Rock, schwarze Strümpfe.
Besondere Bekanntmachungen
72) Es sind seither die Zuleitungsdämme, welche von dem Waldstege anfangend längs der Wieseck hinaufziehen und eben so der bei der ersten Plocksbrücke beginnende, mitten über die Wiesen laufende Erndteweg sowohl von diesigen Einwob- nern als von Leuten aus den nabe gelegenen Orten mißbräuchlich und zum Schaden der dort befindlichen kostspieligen Wiesenanlagen als förmliche Wege benutzt worden. Diese unbefugte und verbotene Ueberwandlung kann aber durchaus nicht mehr geduldet — und wird jeder wieder vorkommende Fall zur Bestrafung nach den Bestimmungen des Feldstrafgcsetzes angezeigt werden.
Indem ich zufolge höheren Auftrags diese Verwarnung erlasse, füge ich zugleich an, daß die Feldschützen die besondere Weisung erhalten haben, jeden Contraventionsfall unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen den 7. Januar 1847.
Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.
67) Nach eingelangter höherer Verfügung sollen die Listen zur bevorstehenden Musterung des Jahres 1847 alsbald ausgenommen werden. Demzufolge wird hiermit bekannt gemacht, daß, wer die Ver-


