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Gebrauchsanweisung
z n m unschädlichen Schnellbleichen.
Man nehme auf 20 Ellen leinen oder wergen Tuch 1 Pfund Bleichpulver (lOOgradig).
Das Bleichpulver werde in einem Zuber nach und nach mit Wasser zu einem Brei angerührt, hierauf
so viel Wasser zugesetzt, daß der Zuber davon gefüllt ist, man lege nun das zu bleichende Tuch angenäßt
in eine Bütte, über welche man ein Aschentuch ansgespannt hat. Nach diesem wird sich das angerührte
Bleichpulver im Zuber abgesetzt haben; ist dieß geschehen, so gieße man die obenauf stehende Bleichflüssigkeit durch das Aschentuch in die Bütte, rühre das im Zuber zurückgelassene Pulver von neuem mit Wasser an, lasse absetzen, und gieße ebenfalls über das Tuch und das so ost, bis das bleichende Tuch 1—2 Zoll in dem Bleichwasser steht. Jede viertel oder halbe Stunde wende man das Tuch in der Flüssigkeit um, und nachdem es 2—3 Stunden in dem Bleichwasser gestanden, nehme man es heraus und wasche es stark mit frischem Wasser aus. Dieß Verfahren wird ein bis zwei Mal wiederholt, bis das Tuch seine gehörige Weiße erhalten hat. Hierauf wird es mit Soda oder Aschcnlauge gebaucht.
Man nehme kein schwaches Bleichpulver, welches ätzt und nicht bleicht, also schädlich ist, ebenso hüte man sich, daß von dem sich absetzenden weißen Pulver etwas zum Tuche kommt.
Darmstadt, der Kanzlei gegenüber.
Georg Liebig, Sohn.
Besondere Bekanntmachungen.
651) Indem ich auf die im Anzeigeblatt M. 28. der Stadt Gießen enthaltene Bekanntmachung Gr. Kreisraths vom 1. April d. I., die Errichtung einer Viehversicherungsanstalt für die Provinz Oberbeffrn betr., Hinweise und anfüge, daß der Stotutencntwurf zur Einsicht hier ausliegt, lade ich gleichzeitig die hiesigen Viehbesitzer zur möglichsten Betheiligung an diesem Institute und deßfallsiger Einzeicknung ihrer Namen in die auf der Bürgermeisterei niedergelegte Subscriptionsliste hiermit ein.
Gießen den 9. April 1847.
I. V d. B.
Der erste Beigeordnete Rübl.
649) Das Betreten der Wiese im Oßwald'schen Garten ist für die Zukunft nicht mehr gestattet und haben sich Alle, welche dagegen handeln, deß- fallsiger Anzeige zu gewärtigen.
Gießen den 10. April 1847.
Der Bürgermeister.
I- V d.
Der Beigeordnete Rühl.
Versteigerungen.
635) Wegen erfolgtem Nachgebote und auf freiwilligen Antrag der Sbuhmacher Heinrich Stroh'scheu Eheleute dahier sollen deren Immobilien :
1) — 8L)Klftr. Haus mit Hofraum in der Flügelsgasse, giebt 12 fr. Zins dem FiScus,
2) 4%7 412DÄ1ftr. Acker, links am Schwarzlacherweg, zum letztenmale
Montag den 26. l. M., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Ralhbause öffentlich versteigert werden.
Gießen den 8. April 1847.
Gr. Hess Stadtgericht.
Mubl. Dr. Zimmermann.
633) Holzversteigerung im Gießer Stavt- walve.
Die am 7. d. M im Gieß r Stadtwalde gehaltene Holzversteigerung bat wegen ungünstiger Witterung nicht vollendet werden können und soll daher Donnerstag den 15. April l. I.,
Morgens 9 Uhr, fortgesetzt werden.
Die Zusammenkunft ist im Distrikt Bruderwinter, an der Sicher Straße.
Gießen am 8 April 1847.
Der Bürgermeister.
Z. d. V.
Der erste Beigeordnete Rüdl.
610) Freitag den 16. April d. I., Vormittags 10 Uhr, soll das zum Nachlaß des hier verstorbenen Post- halters Hrn Karl Jak. Trapp gehörende, dahier in der Silhöfer Straße Lit. A. AS 223 gelegene Wohnhaus, im Lokal des unterzeichneten Stadtgerichts unter der besonderen Bedingung öffentlich versteigert werden, daß demsenigen, welcher auf dasselbe 5000 Thlr. oder mehr bietet, solches so-


