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§. 9.
Zu den Särgen, sie mögen für Gräber in der Reihe oder in den Erbbegräbnissen bestimmt seyn, darf nur tannenes Holz verwendet werden.
§. 10.
Von den anzubringenden Einfassungen der Erbbegräbnisse, oder von den zu errichtenden Denkmälern k., ist jedesmal eine vollständige Zeichnung der unterzeichneten Behörde vorzulegen und deren Genehmigung zur Ausführung eiuzuholen.
Gießen am 10. November 1847.
Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.
P r i » z.
Gießen den 10. November 1847. Betreffend: die Ausfertigung der Gewerbspatente für das Jahr 1848.-
Der Großherzogl. Steuercommlssär Hirsch
an
sämmtliche Herren Bürgermeister des Steuerbezirks Gießen.
Obgleich nach Art. 1. des Gesetzes vom 16. Juni 1827 Ihnen die Ausfertigung der Gewerbs- Patente obliegt, so habe ich diesem ohngeachtet, um Ihnen eine nicht unbedeutende Mühe zu ersparen, mit Ausnahme derjenigen für die Stadt Gießen, diese Ausfertigung bis auf Ihre Unterschrift, sowie die Unterschrift der Gewerbtreibenden, die Beidrückung des Gemeindesicgels, die Beifügung des Signalements der Hausirer, sowie der Zeit der polizeilichen Erlaubniß zum Hausirhandel, für alle in den Hauptsteuerliften Ihrer resp. Gemeinden eingetragenen Gewerbtreibenden vollzogen, und Sie werden nun dieses Fehlende alsbald ergänzen und mir die Gewerbspatente alödann wieder zusenden.
Für alle im Laufe des Jahres neu zugehenden Gewerbtreibenden bleibt dagegen Ihnen die Ausfertigung der betreffenden Gewerbspatente überlassen, und sind mir solche bloß zum Visa vorzulegen, da von solchen Patenten nicht eher Gebrauch gemacht werden darf, bis solche von mir visirt worden sind.
Hirsch.
Besondere Bekanntmachungen.
2089) Die aus den Privatgrundstücken am Kros- dorfer und Gleibcrger Wege gepflanzten Obstbäume sind theilweise sehr mangelhaft geworden, und ist es im besonderen Interesse der Einzelnen, daß die mit großem Kostenaufwande gemachte Baumpflanzung auch gehörig unterhalten werde.
Ich fordere deßhalb die betreffenden Grundbesitzer hiermit auf, sowohl die noch fehlenden und abgestorbenen Bäume durch neue zu ersetzen, als auch für die nöthige Bestangung und Umdörnung im Laufe dieses Monats zu sorgen, widrigenfalls diese Arbeiten nach Ablauf d>r Frist aus Kosten der betreffenden Grundeigenthüiner von Seiten der Stadt veranlaßt werden.
Gießen den 6. November 1847.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
2090) Hiesige Einwohner und Conscriptions- pflichtige, welche wegen der dießjährigen Militair- musterung beim Reerutirungsrathe Reklamationen vorbringen wollen, werden auf das kreisräthliche Ausschreiben vom 27. Oktober, im Gießener An
zeigeblatt 87., mit dem Bemerken verwiesen, daß sie auf der Bürgermeisterei über das Weitere mündlich unterrichtet werden sollen.
Gießen den 6. November 1847.
Der Bürgermeister
, Gg. Reiber.
1960) Main-Weser-Eisenbahn.
Handarbeiter
Bei den Erdarbeiten in der Section, Butzbach finden Handarbeiter an mehreren Stellen dauernde Beschäftigung mit einem Verdienste von gegen 50 Kreuzern in der Regel. An dem Einschnitte im Gambacher Wald ist eine Barracke mit Schlafstätten und einer Speiseänstalt zur Benutzung für Fremde errichtet.
Butzbach den 15. Octbr. 1847. »
Der Gr. Hess. Sections-Jngenieur der Section Butzbach.
Meyer.
2124) Das Regierungsblatt vom Jahrgang 1840 wird zu kaufen gesucht für die Bürgermeisterei Gießen.
Gg. Reiber.


