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Giessen den
373) Der Bettüberzug,
Edictalladung.
363) Das Gr. Hosgericht der Provinz Ober- hesien hat . über das Vermögen des Hofgerichts- Pcdellen Prcuninger in Giessen den Concursproceß erkannt und den Unterzeichneten mit dessen Leitung beauftragt.
Es werden daher alle bekannte und unbe* kannte Gläubiger des Hofgerichts «Pedellen Preu» ninger ausgefordert, in dem auf
den 27. April d. I., Vormittags 10 Uhr, anbcraumten Liquidationstcrmin bei Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse in dem Hofgerichtsgebäudc zu erscheinen und ihre Ansprüche geltend zu machen.
Zn diesem Termin soll zugleich ein Vergleich versucht, in dessen Entstehungsfall ein Curator ernannt und wegen Veräußerung deS Maffcvermö- gcns Bestimmung getroffen werden. Die in dem Termin nicht persönlich erscheinenden, oder durch Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger werden als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger in dieser Beziehung bcitretend angesehen werden.
Gießen den 24. Februar 1847.
Kempf, Hofgerichts-Assessor.
Besondere Bekanntmachungen
280) Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih-Anstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leib- Anstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli,
Auqust, September, October, November und Deeember 18tt« verfallen sind, werden aufgefordcrt, di-selben bis zum 20. Marz d. Z. entweder cinzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 12. April d. I. stattftndeü Pfänder aus wollenen Stoffen, die bereits 6 Monate verpfändet waren, müssen unbedingt gegen Baarzahlung eingelößt werden.
Gießen den 22 Februar 1847.
Die Gr. Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
374) Der Pfandschein .4? 3142 über eine silberne Taschenuhr ist angeblich verloren worden. Es werden daber diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerbalb 4 Wochen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand an den Verpfänder ohne weiteres verabfolgt werden wird.
8. März 1847.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
Bekanntmachung,
den Betrieb und die Beaufsichtigung des Gewerbes der Mäkler mit Getraide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln betreffend.
Unter Beruanabme auf die im obigen Betreff in Nr. 100 dieses Anzeigeblattes unterm 14. SDecejnbcr v. I. erschienene ^Bekanntmachung wird hierdurch ferner zur Kenntniß der hieslgen Kr^sbewohner g«;, das, die von den Fruchtmäklern für durch sie vermittelte Kaufe und Verkaufe m Aisspruch z h
Gebühren auf Fünf Kreuzer für jedes Malter Gettaidc oder Hülsenfruchte, ohne Unterschied der G g, und auf Drei Kreuzer für jedes Malter Kartoffeln festgesetzt worden sind.
Diese Gebühren können nach freier Uebereinkunst entweder von dem Käufer oder.Veskauser, ode ch von beiden zu gleichen Thcilen bezahlt werden, im Falle jedoch eine solche Uebereinkunst mcht Statt findet, * »'N M schwE w*. **» ». «*'
irgend einem Vorwande höhere Gebühren als die festgesetzten zu beziehen.
Gießen am 3. März^^ Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz. _____
Pfandschein 1422 über einen ein Tischtuch und 3 Ellen Leintuch ist angeblich verloren worden. Es werden daber diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Sclwin bilden könnten, aufgefordert, dieselben binnen 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand verabfolgt wird.
Gießen den 8. März 1847.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.


