Dieses Verfahren ist allerdings eine kurze und bequeme, bei Manchen sehr beliebte Abfertigungsweise; allein ob solche auch im vorliegenden Falle schon genügt, und rechtlichen Bestand behält, bildet natürlich eine andere Frage, deren Entscheidung der competenten Behörde endlich anheim fallen muß.
Gerne hätten es die Unterzeichneten resp. deren Vollmachtgeber vermieden, Angelegenheiten von so unerquicklicher Natur öffentlich zu erörtern, wenn nicht die Provokation ihrer Gegner erfolgt, und wenn es nicht für sie nunmehr eine wahre Ehrensache geworden wäre, ihre gekränkten Rechte mit allen ihnen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln vertheidigen und behaupten zu müssen.
Zu solcher Behauptung entschlossen, und erwägend, daß rechtsgültig nur die Majorität und nicht die ihr gegenüber stehende Minorität den entscheidenden Theil des Gewerb-Deleins bildet, haben die endesgefertigten Vereinsmitglieder, im Namen und Auftrage der besagten Mehrzahl, den Herrn Polizeirath Zulehner, in seiner Eigenschaft als Secretär der hiesigen Localsection aufgefordert, von dem ihm nach §. 5 der Statuten zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, und die Leitung der Angelegenheiten der hiesigen Localsection des Gr. Gewerb- vereins, in legaler Vertretung des durch Perhorrescenz gleichwie durch Anfechtung der Gültigkeit seiner Wahl verhinderten ersten Vorstandes, sowie des durch eigene Erklärung der Ungültigkeit seiner Wahl abgehalteneu zweiten Vorstandes provisorisch zu übernehmen.
Gießen am 6. December 1847.
Adolph Möhl. G. C. Th. Heerz. E. Stern.
Bezug
auf obige Erklärung nehmend, ladet der Unterzeichnete hierdurch zu einer, in dem Rathhause dahier abzuhaltenden Hauptversammlung hiesiger Localsection des Gr. Gewerbvereins fänrrntliche Mitglieder auf nächsten
Montag -en 13. l. M., Abends 7 Uhr,
unter dem Anfügen ergebenst ein, daß in dieser Versammlung
Abhör der Vereins-Rechnung pro 1S46 und 18Ä7 sowie
Berathnng und Beschlußnahme in Bezug auf die Vorstandswahl stattfinden wird.
Hiermit verbindet der Unterzeichnete zugleich die Anzeige, daß er — ungeachtet für ihn eine derartige Verbindlichkeit nicht besteht — die fragliche Rechnung außerdem bis zum 20. l. M. in der Art offen legen wird, daß solche täglich von 5 — 7 Uhr Nachmittags bei ihm in dem Kanzleigebäude dahier von jedem Vereinsmitgliede noch besonders eingesehen und etwa gewünschte Auskunft erhalten werden kann.
Gießen am 7. December 1847.
Der Vorstand der Localsection des Großh. Gewerbvereins daselbst.
In dessen Verhinderung und legaler Vertretung, der Secretär
Zulehn er.
2306) Zur Wahl eines neuen Vorstandes des hiesigen Veteranen-Vereins werden die Mitglieder desselben auf
Montag den 20. Dezember, Abends 6 Uhr, in die Wohnung des Gemeinderaths Hrn. Ludwig Herbert eingeladen.
2305) Unterm 30. November hat Jemand einen Kessel nebst Dreifuß geliehen, bis heute aber noch nicht wieder 'zurückgebracht. Sollte dieses binnen 3 Tagen nicht geschehen seyn, so bin ich willens, Klage gegen den jetzigen Besitzer zu erheben.
Conrad Vogt, Kupferschmied.
Hierzu eine Beilage.


