Ausgabe 
10.4.1847
 
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Diese 166 Pfund Mehl lieferten 237 Pfund Brod, also etwas mehr als 47 fünfpfündige Laibe gut ausgebackenes Brod, wobei das Wässern der Frucht nicht den mindesten nachtheiligen Einfluß gehabt hat.

Der Müller erhielt 30 fr. Mahlgebühr und 4 fr. für den Müllerburschcn per Malter, aber feinen Molter.

Für das Backen des Drodes wurde 1\ Kreuzer vom Laib bezahlt.

Ich bringe dieses Ergcbniß hierdurch zu Ihrer Kennlniß, damit Sie die gemachten Erfahrungen bei Verwendung des für die Armen Ihrer Gemeinden jüngsthin bezogenen Korns benutzen können.

Prinz.

Zu Nr. K. G. 4450. Gießen am 3. April 1847.

Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die

Einsendung der Gemrinderechnungen für 1818.

Der Großherzoglich Heffische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Auch in diesem Jahre ist von der höchsten Staatsbehörde in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1846 allgemein der Termin zum Schlüsse der Bücher auf den 31 Mai, zur Ablieferung der Rech­nungen an die Großh. Bürgermeister auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an die Gr. Rechnungskammer auf den 31. Juli bestimmt worden.

Sie werden hiervon zur Nachachtung und Bescheidung der Gemeinde-Einnehmer unter dem Anfügen in Kennlniß gesetzt, daß wegen etwa nölhig werdender Erstreckung dieser erweiterten Fristen in den ein­zelnen Fällen nach der bestehenden Vorschrift zu verfahren ist, und daß die Nichteinhaltung der Fristen und beziehungsweise die Unterlassung der desfalls zu machenden Anzeige Disciplinarstrafen und sonstige etwa nölhig werdende Zwangsmaßregeln zur Folge haben werden.

P r i n z.

Bekanntmachung.

Die nachstehend verzeichneten, als gefunden auf das Polizeibüreau dahier abgegebenen, Gegen­ständen sollen, wenn solche binnen 14 Tagen von den Gigenthümern oder Findern nicht abgebolt werden, zum Vonheil der hiesigen Armenkasse verwerthet werden, was hierdurch zur öffentlichen Kennlniß ge- bracht wird.

Gießen am 8. April 1847.

D er Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

1) Ein Geldbeutel mit einigem Gelde,

2) ei» Sacktuch,

3) ein Sackmrsser,

4) ein Federmesser,

5) ein Schubkarren, .....' ........

Edictalladungen.

603) Forderungen an Balthasar Weidig II. zu Gießen, über dessen Vermögen der Concurs er­kannt worden ist, sind

Montag den 14. Juni d. I, Morgens 9 Uhr, bei Meidung Ausschlusses von der Masse dahier

6) eine Brille mit Futteral,

7) einiges Silbergeld,

8) zwei Schleyer,

9) eine Brieftasche.

anzuzeigen und zu begründen. In dem erwähnten Termin soll zugleich die Güte versucht werden und es wird für den Fall des Zusstandekommens eines Vergleichs von den nicht erschienenen Gläubigern angenommen, daß sie dem Beschluß der Erschie­nenen beigetrelen seyen.

Gießen den 31. März 1847.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Muhl. Haberkorn.