Ausgabe 
10.2.1847
 
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Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. JVg. 12. Mittwoch den 10. Februar

Bekanntmachung,

den Ankauf von Kartoffeln zum Branvweinbrennen betreffend.

Durch die Bekanntmachung vom 2. September v. 3- ist das Verbot des Auflaufs von Kartoffeln zum Brandweinbrennen und überhaupt durch Brandweinbrenner bei Vermeidung einer in jedem einzelnen Contraventionsfalle von dem Käufer zu entrichtenden Strafe von 2fl. für jedes gekaufte Malter eingeschärst, es ist jedoch bisher, mit Rücksicht auf das Ausschreiben vom 12. Februar v. I. -Vs 15. des Anzeigeblatts wonach nur gesunde Kartoffeln unter jenes Verbot fallen sollten, der Ankauf von kranken Kartoffeln zum Brand weinbrennen zugelaffen worden.

Nach den eingezogenen Notizen hat das Faulen der Kartoffeln immittelst theils ganz nachgelassen, theils sich in einem solchen Grade vermindert, daß es um so weniger als nothwendig oder auch nur als räthlich erscheint, jene Modifikation des bestehenden Verbots fernerhin aufrecht zu erhalten, als solche bisher zu Mis- bräuchen durch Verkauf von größeren Quantitäten gesunder Kartoffeln, unter denen sich einige saule befan­den, geführt hat, und außerdem auch da, wo etwa noch faule Kartoffeln vorkommen sollten, die Besitzer

solche in der Regel durch Verwendung zum Viehfutter nutzbar werden machen können.

Es wird daher in Folge höchster Anordnung die erwähnte Modifikation außer Wirksamkeit gesetzt und

findet nun das erlassene Verbot des Ankaufs von Kartoffeln auf kranke, wie ans gesunde, Kartoffeln Anwendung.

Gießen den 6. Februar 1847. Der Großh. Hess. Kreisrath.

Edictalladung.

216) Peter Frech von Oberkleen beabsichtigt mit seiner Ehefrau Anna Marie, gebornen Jacobi, von Dornholzhausen nach Amerika auszuwandern, und werden daher Alle, welche Ansprüche an dieselben zu machen haben, hierdurch aufgefordert, solche in dem auf Mittwoch den 24. d. M., Vormittags, anberaumten Termin dahier anzuzeigen, indem nach Ablauf dieses Termins das Attest wegen Erportation des Vermögens ausgestellt wird.

Atzbach den 2. Februar 1847.

Königl. Justiz-Amt. __________Di sterweg.

Besondere Bekanntmachung.

215) Die Liste der Conscriptionspflichtigen des Jahres 1847 ist an dem Rathhanse angeheftet.

Sollte einer der Betheiligten Ausstellungen ge­gen den Inhalt dieser Liste vorzubringen haben, so muß dieses innerhalb 14 Tagen, von heute an ge­rechnet, geschehen.

Im Jahr 1827 geborne junge Leute, die etwa nicht in die Liste ausgenommen worden sein sollten, haben sich zum Eintrag in dieselbe ebenfalls vor Ab­lauf von 14 Tagen zu melden. Eine deßfallsige Unterlassung hat den Nachtheil, daß sie zum Zuerst- marschiren bestimmt werden.

Prinz. ______________

Dann wird auch nochmals zur Kenntniß ge­bracht, daß etwaige Depotansprüche bis zur Abnahme der Ortsliste, welche den 17. d. M. erfolgt, ange­zeigt werden müssen, und daß Verspätungen den In­teressenten leicht nachtheilig werden können.

Gießen am 3. Februar 1847.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

Versteigerungen.

217) Nachbcnannte, den Hartmann Balthasar Arnolds Kindern dahier gehörigen beiden Gärten, nemlich:

alt neu

17i79-iso 292 Klftr. Garten in der ,81-18- Scheppecke,

298%.3. 26/isi9 338 ,, Garten am ober­

sten Riegelpfad, deren öffentliche Versteigerung schon früher einmal versucht worden war, sollen

Donnerstag den 11. März l. I., Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhause nochmals der Versteigerung ausgesetzt werden.'

Meßen am 1. Februar 1847.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Muhl.