Anz ergebt att für die Stadt und -en Kreis Gießen. M 81. Samstag den 9. Vctober 18M7.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. October 1847.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . ■
t „ Kuhffeisch......
f „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch
t „ Schweinefleisch ....
l „ Hammelfleisch gemästet
t „ Leberwurst .... t „ Bratwurst t „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst .....
t „ gemischte Wurst . .
« „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken
1 „ Dörrfleisch
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfctt t „ Schweineschmalz ausgelassene» .......
1 „ desgleichen, unausgelaffen
ft
pf.
8
Anm. Sie3«'
Brodtaxe. |
ft.
Pf.
13
gaben dürfen in
2 Pf. ordinäres Brod , „s z Gersten, und
6
—
11
weiter nicht«, al«
* " " " ( i Kornmehl bestehend
12
—
10
__
in Fleisch von der-
18
—
9
16
—
selben Gattung bestehen ,u. zwar
2 Pf. gemischtes Brod^ mt(? . Walzen- und
7
11
—-
11
16
—
aufioPfd. Fleisch nicht mehr als an
7 " " " . Kornmehl bestehend
6 „ /, // )
5 Lth. Wafferwcck.....
21
1
—
20
—
derthalbPfd.u.s.
4J » Milchbrod.....
i
20
18
w. nach Propor«
_
tion, welches ans
Marktpreise.
1 Maas Milch .....
12
—
i vfd. nicht völlig
8
—
—
5 Sott) ausmacht.
19
—
28
—
Köpfe, Füße, @c»
auch.........
i 20
- ■
21
—
raub,wie auchdie
i 8
—
20
—
gan,blutigen und
3 Eper ............
4
18
—
nichtgenießbarcn
1 Pfund Waizenmehl
1 ------
—
18
—
, Stücke vom Hals
1 ii grob geschälte Gerste.....
8
—
28
| sind von der Zu-
1 ii klein geschälte Gerste......
12
—
i
, gabegänrlichaus-
26
1 geschloffen.
Frachtpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen.
Pf. I fl. fr.
Pf. I fl-1 ft.
Pf- fl- > kr-
Pf. st. fr-
Pf. st- kr.
Pf. fl- fr.
^kriedbeva.....
das Malter
200 13 7
1901 9| 36
— 71 47
— 4 57
—: — —
— — —
Gießen......
das Malter
200 — —
200, 9| 30
170 —1 —
— 4 40
- — —
— - -
Grünberg .....
da» Malter
-1 13 -
—1 9i 20
— 7 15
— 4 40
— — —
- — —»
Marburg.....
das Mött
- 16 6z
— | 14| 19
— 11 86*
— 5 58|
— —
—- —-
Wetzlar ".....
der Scheffel
90' - -
— 1 31 59
72 si 6
50 — —
— —- —
Bekanntmachung.
Wegen eingetretener Saatzeit werden diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, unter Bezugnahme auf den §.79. des Feldstrafgcsetzes vom 21. September 1841, hierdurch aufgefordcrt, solche von
Donnerstag den *1. laufenden bis Donnerstag den 4. nächsten Monats,
bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl. in den Schlägen einzuhalten.
Gießen am 4. Octobcr 1847.
Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.
In dessen Abwesenheit
Z u l e h n e r.
Edictalladungen.
1909) Nachdem die Ehefrau des hiesige» Bürgers und Seilermetsters Philipp Berger die Insolvenz ihres Mannes angezeigt und auf Einleitung einer Vermögensuntersuchung zum Zweck
der Sicherstellung ihrer Jllatenansprüche angctra« gen hat, werden dessen sämmtliche Gläubiger aufgefordert, so gewiß im Termine
Montag den 25. d. M., Vormittags 9 Uhr, ihre Forderungen zur Herstellung des Status pas-


