Anz ergebt att für die Stadt und -en Kreis Gießen. M 81. Samstag den 9. Vctober 18M7.

Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. October 1847.

Fleischtaxe.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . .

t Kuhffeisch......

f Rindfleisch

1 Kalbfleisch

t Schweinefleisch ....

l Hammelfleisch gemästet

t Leberwurst .... t Bratwurst t Schwartemagen . . .

1 Blutwurst .....

t gemischte Wurst . .

« geräucherter Speck . . .

1 Schinken

1 Dörrfleisch

1 Rindsfett

1 Hammelsfctt t Schweineschmalz ausgelas­sene» .......

1 desgleichen, unausgelaffen

ft

pf.

8

Anm. Sie3«'

Brodtaxe. |

ft.

Pf.

13

gaben dürfen in

2 Pf. ordinäres Brod ,s z Gersten, und

6

11

weiter nicht«, al«

* " " " ( i Kornmehl bestehend

12

10

__

in Fleisch von der-

18

9

16

selben Gattung bestehen ,u. zwar

2 Pf. gemischtes Brod^ mt(? . Walzen- und

7

11

-

11

16

aufioPfd. Fleisch nicht mehr als an

7 " " " . Kornmehl bestehend

6 /, // )

5 Lth. Wafferwcck.....

21

1

20

derthalbPfd.u.s.

4J » Milchbrod.....

i

20

18

w. nach Propor«

_

tion, welches ans

Marktpreise.

1 Maas Milch .....

12

i vfd. nicht völlig

8

5 Sott) ausmacht.

19

28

Köpfe, Füße, @c»

auch.........

i 20

-

21

raub,wie auchdie

i 8

20

gan,blutigen und

3 Eper ............

4

18

nichtgenießbarcn

1 Pfund Waizenmehl

1 ------

18

, Stücke vom Hals

1 ii grob geschälte Gerste.....

8

28

| sind von der Zu-

1 ii klein geschälte Gerste......

12

i

, gabegänrlichaus-

26

1 geschloffen.

Frachtpreise.

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen.

Pf. I fl. fr.

Pf. I fl-1 ft.

Pf- fl- > kr-

Pf. st. fr-

Pf. st- kr.

Pf. fl- fr.

^kriedbeva.....

das Malter

200 13 7

1901 9| 36

71 47

4 57

:

Gießen......

das Malter

200

200, 9| 30

1701

4 40

-

- -

Grünberg .....

da» Malter

-1 13 -

1 9i 20

7 15

4 40

-»

Marburg.....

das Mött

- 16 6z

| 14| 19

11 86*

5 58|

--

Wetzlar ".....

der Scheffel

90' - -

1 31 59

72 si 6

50

-

Bekanntmachung.

Wegen eingetretener Saatzeit werden diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, unter Bezugnahme auf den §.79. des Feldstrafgcsetzes vom 21. September 1841, hierdurch aufgefordcrt, solche von

Donnerstag den *1. laufenden bis Donnerstag den 4. nächsten Monats,

bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl. in den Schlägen einzuhalten.

Gießen am 4. Octobcr 1847.

Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

In dessen Abwesenheit

Z u l e h n e r.

Edictalladungen.

1909) Nachdem die Ehefrau des hiesige» Bürgers und Seilermetsters Philipp Berger die Insolvenz ihres Mannes angezeigt und auf Ein­leitung einer Vermögensuntersuchung zum Zweck

der Sicherstellung ihrer Jllatenansprüche angctra« gen hat, werden dessen sämmtliche Gläubiger auf­gefordert, so gewiß im Termine

Montag den 25. d. M., Vormittags 9 Uhr, ihre Forderungen zur Herstellung des Status pas-