Ausgabe 
8.12.1847
 
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767

Uhlemann ö. Breitenbrunn. Hrn. Kff. Strubberq n. Walther v Frankfurt ©r. Swckmann, Hmiptm. o. Goßlar ©r. » Schlodyeim, Gutsbes o. Sonrershausen. ©r. Nthcrmöten, ^fa-r, v. Northeim. Hrn. Kfl Güttlrr ». Mainz, Meper v. Frankfurt u. Kamp o. Wetter. ©r. Zier, Gasiw. ». Nentershausen. Hrn Kfl Mühlendruch v. Berlin u. Heper v. Gladbach. Hr. Tischmann, Affeff. v. Caffel. ©rn. Stud. Schumann u. Löffler 1). Marburg u. Wickede v. Caffel. ©r. Mahlbingrold, Kfm. v Cöln.

Im Prinz Carl: Hr. Wagner, Handelsm. v. Eönnin- gen. Hrn. Deren Plitt u. Mann u. ©r. Braun, Kfm. v. Biedenkopf Hr. Kratz, Sind. jur. v. Göttingen. Hr. Neid- hardt, Deren, v. Florstadt. Hr. Heinzerling, Fabrik, v. "Biedenkopf. Hrn Kfl Steinbarlcr v Dffenbach u. Gollwei- ler v. Vilbel. Hrn Geschäftsl. Scharmann v. Felda u. Guckelberger v Dberiuörlen. Hr. Schmitt, Kim v. Hofgar­ten. Jungfer Gerhold v. Caffel. Hr. Schäfer, Kfm. v. WormS. Hr Walther, Fabrik, v. Weilburg. Hr. Rapp, Spedit. v. Hatzfeld. Hr. Dahlinger, Geom v. Vöhl. Hr. Gescheidt, Schrein, v Butzbach Hr. Schreiß, Kfm. v Ha­nau. Hr Gotthardt, Fabrik, e. Cobienz. Hrn Deren. Lang u. Strack v. Ranstadt.

Im Härmst aeHter Haus-, Hrn. Mustk. Ludwig, Har'« mann, Weber, Zulauf, Genter u. Rurbach v Marburg. Hr. Repp, Geschästsm. v. Buffeborn. Hr. Rüdiger, Krautschu. a Tyrol. Hr. Hinckel, Fuhrm. v. Echzell. Hrn. Geschäftsl, Bindekap v Eichrlsderf, Gebhardt u. Straub v. Rüdingshai» u. Haas v. Dberseemen. Hr. Damm, Fuhrm. e Bklnhanstn.

frn Stern Fr. Müller v. Schmalkaldern. Jungfer Michel v Gladenbach. Hr. Löbenstein, Handelsm. v. Jacobs» Hagen. Hr. Kilian, Privatm v. Biedenkopf. Jungfer Jost v Kleinlüder. Hr. Batteseid, Steinh. v. Wien.

In den Privathäusern.

Bei Hrn. Jacob Walter: Fr. Matern v Gladenbach. Bei Hrn Joh. PH. Noll: Fr. Neumann v. Lehnheim. --- Bei Hrn. Steindr. Dörr: Hr. Dörr, Strumpfweb. v. Bie­denkopf. Bei Hrn. Heinr. Helmold II.: Fr. Grau v Alsfeld. Bei Hrn. Fuhrm Rinn: Fr. Lotz v Allendorf a d Lumda. Bei Wittwe Münch- Hr Euler, Privatm. v Jesbach Bei Hrn. Lehr. Müller: Fr. Müller v. Gla­denbach. Bei Hrn. Barb. Gravelius: Jungfer Schäfer v. Hohensolms. Bei Hrn. Conduct. Lang: Hr. Jockel, Deren v Romrod

Unterhaltendes und GeMeinuützrges.

Statuten

des Vereins zur Beförderung der Scidenzucht im Großherzvgthlim Hessen.

(Schluß.) § 3

Mitglieder des Vereins.

Mitglied des Vereins ist Jeder, der die Seiden- zucht durch Rath und Thal zu befördern sucht und sich zu einem Beitrag von jährlich 1 Gulden verpflichtet.

Deßgleichen jeder Volksschullehrer, welcher die Sei-- denzucht in seiner Gemeinde thälig zu fördern sucht, und als Mitglied von dem Vorstande ausgenommen ist, selbst ohne solchen Geldbeitrag zu bezahlen.

Ueberdieß behält sich der Verein vor, auf Vor­schlag des Vorstandes, in der Generalversammlung diejenigen Personen zu Ehrenmitgliedern zu ernennen, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.

lieber die Aufnahme als Mitglied werden von dem Vorstande Aufnahme-Karten ausgestellt.

§. 4.

Organisation des Vereins.

Der Verein wird sich bemühen, wo möglich in allen Kreisen und Gemeinden Anklang zu finden, und nöthigenfalls diesen Anklang durch Bildung von Krcis- und Zweigvereinen zu regeln suchen.

Ebenso wird er bemüht sepn., unbeschadet seiner Selbstständigkeit, zu desto größerer Förderung der Vereinszwecke, mit dem landwirthschaftlichen Ge- werb- und Ecntral Wohlthätigkeits-Verein in nähere Verbindung und Benehmen zu treten, welche Vereine alle, wenn auch nur in gewissen Beziehungen, die Beförderung der Seidenzucht zu unterstützen geneigt seyn werden; sowie mit andern bestehenden oder sich

noch bildenden gemeinnützigen Vereinen, welche dem Zwecke des Vereins förderlich seyn können.

§. 5.

Vorstand des Vereins.

Die obere Leitung und Geschäftsführung besorgt ein Vorstand von wenigstens 7 Mitgliedern, welcher alle 3 Jahre neu gewählt wird, doch so, daß jeder Austretenve wieder wählbar ist.

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Prä­sidenten, einen Sekretär und einxii Controleur, sowie Stellvertreter derselben

Ueberdieß ernennt er einen Rechner und Revisor, welche jedoch nicht Mitglieder des Vorstandes seyn dürfen.

Auch bleibt dem Vorstände unbenommen, die ihm eiwa weiter nöthige Hülfe aus den übrigen Vereins­mitgliedern sich zu erbitten.

Der Vorstand versainmelt sich alle Monate, oder so oft es die Menge der Geschäfte nöthig macht, und faßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit.

Alle Rechn ungsurkuuden werden von dem Präsi­denten und Sekretär, welche überhaupt alle wichti­geren Ausfertigungen im Namen des Vorstandes zu unterzeichnen haben, gezeichnet und sofort von dem Controleur tu die Controle eingetragen.

Eine Geschäftsordnung wird den Gang der Ge­schäfte, sowie das Verhältniß zu den Kreis- und ZweimVereinm näher regeln.

§. 6.

Haupt-Versammlung.

Alle Jahre, nach Beendigung der Seidenzucht, findet, nach vorheriger Bekanntmachung in der Groß- herzogl. Hess. Zeitung durch den Präsidenten, in der Stadt Darmstadt eine Hauptversammlung aller Ver- einSmitglieder Statt, tu welcher der Vorstand über seine Thätigkeit und Verwaltung Rechenschaft ab egt.