Änzeigelllatt
für-Le Stadt und den Kreis Gießen.
J|o 37« Samstag den 8. Mai 1847*
Frncht- u. Bictualienpreise zu Gießen vom 8. bis 15. Mai 1847.
r^Hleifchtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch
t „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
< „ Leberwurst . ... i
1 „ Bratwurst
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst '
1 „ gemischte Wurst.. .
1 ,, geräucherter Speck . . ,
1 „ Schinken
1 „ Dörrfleisch . ... .
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett , . . .
1 „ Schweineschmalz ausgelassenes .......
1 „ desgleichen, unausgelaffcn
ft.
12
10
9
6
14
10
14
18
18
14
10
20
20
18
18
18
26
24
Pf-| 2
2
1
A n m. Sic Zugaben dürfen in weiter nichts, all in Fleisch von derselben Gattung bestehen u. zwar aufioPfd. Fleisch nicht mehr als an derthalbPfd u.s.
w. nach Prooor- Hon, welches auf iBfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub.wie auch die ganz blur-gen und nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zu- gabegängichaus- geschloffcn.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brodt ^s j Gersten, und
6 " " " | | Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod, au8 , Waizen- und | j Kornmehl bestehend
3 Lth. Wafferwcck
2j u Milchbrod
Marktpreise.
1 Maas Milch. . .
1 Pfund Butter.........
auch
4 Handkäse ..........
4 Eper........ .
1 Pfund Waizenmehl
1 " grob geschälte Gerste - ...
1 ii klein geschälte Gerste ....
kr.
14
28
42
15
30
45
1
1
Pf.
8
24 25
8
4
8
12
Frachtpreise.
ßu .AS K. G. 5737. Gießen am 4. Mai 1847.
Städte
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen. '
Friedberg.....
Gieße»......
Grünberg .....
Marburg .....
Wetzlar.....
das Maller das Malter das Malter das Mött der Scheffel
Pf. i fl. fr. 200/ 26 80 200) 26 -
— 25 30
—j 17 3
90 10 49
Pf. fl. i kr. 180 22| - 200 24) - — 23, 30 -j h - 84 9 20
Pb
170
72
fl. i kr.
18 80
19 80
22 —
11 224
7 46
Pf.
50
fl.
8
8
s
__4
kr.
30
20
45
5
I1 1 1 1 l
| | | | | ?|
kr.
|l 1 1 1 l^i
kill II
kr.
Betreffend: Die Auswanderungen nach Nordamerika
Der Großherzeglich Hessische
K r e i s ra t h des Kreises Gießen
an
sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises.
Nach, von höchsten Orten eingelangter Benachrichtigung hat der Congreß der vereinigten Staaten von Amerika am 22. Februar l. I. ein Gesetz Massen, wodurch die Aufnahmsfähigkeit eines feden, sowohl amerikanischen wie europäischen Fahrzeugs, welches Passagiere nach den vereinigten Staaten von Amerika, mit Einschluß des Staates. Texas, übernimmt, bedeutend vermindert worden ist. Dieses Gesetz soll für alle aus europäischen Hafen kommenden Fahrzeuge mit dem 31. l. M. in Kraft treten. Da die Uebettretüng der in diesem Gesetze gegebenen Bestiinmungen mit hohen Strafen bedroht ist, so haben Schiffskapitäne der


