Ausgabe 
3.2.1847
 
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ÄNMgeblatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. Jt» IO. Mittwoch den 3. Februar 1S-517«.

Bekanntmachung,

betreffend dm durch Werfen von Schneeballen verursacht werdenden Straßenunsug.

Der jetzt wieder so sehr überhand nehmende Unfug des Schneeballwerfens veranlaßt mich:

alles Schneeballwcrfen, welches auf öffentlichen Straßen und Wegen oder aus Gebäuden und an­deren Verstecken heraus geschieht, bei einer, jeden einzelnen Contravenienten treffenden, von Zah­lungsunfähigen mit entsprechendem Arrest zu verbüßenden Strafe von 1 fl. 30 fr. hierdurch und mit dem Anfügen zu untersagen, daß die von Kindern, Mündeln, Zöglingen und Lehrlingen hiernach verwirkten Geldstrafen von deren Eltern, Vormündern, Erziehern und Lehrherrn zu bezahlen sind. Letztere werden noch besonders aufgefordert, durch strenge Aufsicht und die geeignete häusliche Zucht zur Abstellung der sragiichen Ungehörigkeit mitzuwirken.

Gießen am 25. Januar 1847. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Edictalladung.

171) Nachdem die Verwandten der zu Ober­geis verstoebenen Wittwe des Försters Walther die Erbschaft der Letzteren ausgeschlagen haben, der Kurhessische Staat aber solche nur unter der Rechtswohlkbat des Inventars angetreten hat, so Werden hierdurch alle diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlasse der gedachten Wittwe Walther zu haben glauben, anfgesordert, solche im Termine den 24. Februar 1847,

Vormittags 10 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, auch auf den wahrscheinlichen Fall einer sich ergebenden Ueberschuldung dem Gütevcrsuche, bei Meidung des anzunehmenden Beitritts zum Beschlüsse der Mehr­heit der erscheinenden Gläubiger, beizuwohnen, wes­halb die nicht in Person Erscheinenden ihre Ver­treter mit der dazu erforderlichen Special-Vollmacht zu versehen haben.

Zugleich dient zur Nachricht, daß der Land- gerichts-Scribeut Repbuth dahier zum Curator der Masse vorläufig bestellt worden ist, und haben sich die Glaub ger im augesetzten Termine über dessen Beibehaltung zu erklären, widrigenfalls derselbe als definitiv bestellt angesehen werden wird.

Hersfeld am 24. November 1846.

Kurfürstliches Landgericht.

Horn.

vdt. Humburg.

Besondere Bekanntmachung.

178) Die Stadt Gießen beabsichtiget einen Baumwärter anzustellen, lind werden daher die­jenigen, welche die erforderliche Befähigung zu einer

solchen Stelle zu besitzen glauben, hiermit eingcla- den, ihre desfallsigen Anmeldungen binnen 14 Ta­gen bei dem Unterzeichneten einzureichen und damit die Zeugnisse ihrer Tüchtigkeit zugleich zu über­geben.

Gießen den 28. Januar 1847.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

Versteigerungen.

150)

zu

d.

Leih-

43 fr. 07 15 36 09 36

47 48

130 fl. 128

42 29 13

6 24 ,, 14 I,

Maurerarbeit, veranschlagt

Zimmerarbeit, ,, Dachdeckerarbeit, ,, Schreinerarbeit, ,, Schlofferarbeit,

Glaseiarbeit, ,,

Weißbinderarbeit, ,,

Spenglerarbeit, ,,

sollen Samstag den 6. Februar Vormittags 11 Uhr,

auf dem Büreau des Gr. Bürgermeisters zu C.". gestern unter den alsdann befannt gemacht wer­denden Bedingungen an die Wenigstfordernden in Accord gegeben werden.

Arbeitsver stei gerung.

Die zur Erweiterung des Schu.saals zu 8etfy gestern erforderlichen Bauarbeitcn, nämlich:

Der Voranschlag und die Steigbedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einsicht offen.

Gießen den 23. Januar 1847.

Der Gr. Provinzialbaumeister der Provinz Oberhessen.

Müller.