Ausgabe 
2.1.1847
 
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für die Stadt und den Kreis Gießen.

1. Samstag den 2. Januar 1847»

Frucht- u. Bictualienpreise zu Gießen vom 2. bis 9. Januar 1847.

Fleischtaxe. ! Er.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . 12

1 Kuhfleisch...... 9

ps. Anm. Dl-Zu. Brodtax e.

gaben durlen in 2 Pf. ordinäres Brod i . , .

weiter nichts, als 4 ! t ® unb

fr. ps.

9 2

19

28 2

10

20

30

1 _

1

8

25

26 -

8

8

4

- _

r Rindfleisch..... 9

l Kalbfleisch.....| 6

1 Schweinefleisch .... 13

1 Hammelfleisch gemästet . 9

> ,, Leberwurst..... 13

1 Bratwurst..... 17

1 Schwartemagen ... 18

1 Blutwurst...... 12

. 1 gemischte Wurst . . . g

1 geräucherter Speck ... 20

1 Schinken...... 19

1 Dörrfleisch..... 18

1 Rindsfett...... 18

1 Hammelsfett .... 18

1 Schweineschmalz ausgelas­senes . . ... 24

1 desgleichen, unausgclafsen 1 22

__ in Fleisch von der- 6 ,, ,, ) $ aearnuicpl oeuepenv 9 selben Gattung . .,,, . _ .

bestehen ,u. zwar 86,111 e t0 aus | Waizen- und

_; aufioVfD. gictfdi g " " " j Kornmehl bestehend

_ nichtmehr a^ an "4 Wafferwcck.....

derthaibPfd u.s. 3£ Milchbrod ... .

w. nach Provor«

- «°n- welches auf Marktpreise.

I Md. nicht völlig 1 Maas Milch . . . .....

1 s Loth ausmacht. 1 Pfund Butter '

Köpfe, Füße, Gc< auch

raub.wieauchdic 4 Handkäse..........

] ! ganz blutigen und 4 Eper ..........

" nicht genießbaren 1 Pfund WalZenmehl ........

Stücke vom Hals 1 " grob geschälte Gerste . ....

sind von der Zu- 1 » klein geschälte Gerste......

gabegünjlichaus-

. geschlossen.

Städte

G e m ä s

% r u d Waizen

9 tpr e

Korn

i s e.

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Friedberg.....

Gießen .....

Grünsierg.....

Marburg.....

Wetzlar.....

das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel

Pf. I fl. fr. 200 16 - 200) 16

j 15 50

j 10 544 90! 6 19

Pf.: fl. fr.

180 13] 50 200 15) -

13; 50 10 9|

84 6 13

Pf-

170

72

ff. fr.

io 10

10 -

9 45

6j 40

4' 64

Pf | fl. 1 fr 5) 10

- 5! -

51 -

- 3 30

50 2 2i

Pf.

z

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U! 1 1 1 1

fr.

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I___Lj. 1 H

11111.1

B e k a n n t m a ch u n g, betreffend einen angeblich gefundenen goldenen Fingerring.

Es ist ein goldner Fingerring mit rotbeut Stein unter verdächtigen Umständen dahier ungehalten worden. Der rechtmäßige Cngeurhümer desselben wird hierdurch aufgcfordert, sich binnen acht Tagen bei der unterzeichneten Behörde anzumelden und seine EigeinhumSrechte zu begründen, widrigenfalls über den fraglichen Ring anderweit verfügt werden wird.

Gießen den 28. December 1846.

Der Großh. Hess Kreisrath des Kreises Gießen ______________________________ Prinz.

Ediclalladung. buseck den förmlichen Concnrs erkannt, und es

9) Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen hat werden deshalb alle bekannte und unbekannte chber das Vermögen des Avam Hofmann zu Großen- Gläubiger desselben aufgefordert, im Termin