Ertra-Beilage zu jm 70
des
Anzeigeblatis für die Stadt und den Kreis Gießen.
Besondere Bekanntmachung.
Da tn~ben seitherigen Terminen zur Wahl von 20 Bevollmächtigten für die Gemeinde Gießen zum Behuf der Wahl der Wahlmänner zu Gießen noch keine 2/3 abgestimmt haben, so werden die hiesigen Staatsbürger, welche mit der Abstimmung noch im Rückstände sind, hiermit nochmals eingeladen, ihre Abstinimung
Mittwoch den 1. oder Donnerstag den 2. September d. I-, Vormittags von 9 bis 12 Uhr,
in dem dahiesigen Rathhause in Selbstperson zu bewerkstelligen.
Sollten sich die noch Abzustimmeiiben * in den vorbemerkten Terminen nicht zahlreich ein- sinden, so kann die Wahl nicht vollendet werden und es trifft dann die Stadt Gießen der Nachtheil, daß sie bei dem nächsten Landtage nicht vertreten werden würde.
Gießen am 31. August 1847.
Der Bürgermeister.
'' ' I d. V.
Der Beigeordnete
Rühl.


