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Jnzcigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
Jfä S* Mittwoch den 28. Januar 18416.
Auszüge aus dem Gr. Hess. Regierungsblatte Rr. 4. vom 24. Januar 1846.
I. Bekanntmachung, die Instruction für die Iustificatur der Großherzogl. Rechnungskammer betr.; —
II. Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnisten in den Gemeinden deck Landrathsbezirks Lauterbach für 1816 betr. —
III. Dienstnachrichten; am 27. December 1845 wurde der von dem Herrn Fürsten zu Isenburg - Birstein auf die evangelische Schullehrerstelle zu Offenthal, im Kreise Offenbach, präsentirte Schulvicar Conrad Hepding daselbst für diese Stelle bestätigt; am 31. December 1845 wurde der von dem Herrn Bischof Dr. Petrus Leopold Kaiser zu Mainz dem bisherigen Pfarrer und Decan Andreas Gresser zu Offenbach ertheilten Nomination als sechster Domkapitular die landesherrliche Bestätigung crtheilt; am 1. Januar wurde Bernhard Bessunger von Darmstadt ZUM Oberpostinspcctions-Erpedienten und Johannes Weigand
von Darmstadt zum Kanzleidiener bei der Oberpostinspection ernannt; am 6 Januar wurde dem Friedensgerichtsschreiber- Aspiranten Heinrich Brück zu Alzep die Stelle eines Po- lizei-Commiffärs zu Worms übertragen; an demselben Tage wurde dem Schulcandidaten Johannes Kraus zu Weidenhausen die erledigte Schullehrerstelle zu Weidenhausen, im Kreise Biedenkopf, übertragen und der von dem Herrn Grafen zu Stolberg-Roßla und Ortenberg auf die evangelische Schullehrerstelle zu Niederseemen, im Kreise Nidda, präsentirte Schulcandidat Johannes Knauß daselbst für diese Stelle bestätigt.
IV. Sterbfälle. Gestorben find- am 6. December 1845 der Schullehrer Andreas Sommer zu Bieber, im Kreise Offenbach, und am 31. December der evangelische Pfarrer Philipp Schack zu Hangenweißheim.
Amtliche Bekanntmachungen.
Unter Hinweisung auf den Inhalt des §. 34. der Bauordnung für die Stadt Gießen, und unter Bezugnahme auf die desfalls an die betreffenden Häuserbesitzer ergangene mündliche Aufforderung, wird nunmehr der Termin zur Erfüllung der Verbindlichkeit
„die Gebäude an den Straßen mit Dachrinnen und Ablauf-Röhren bis zur Erde zu versehen"
bis zum 1. Mai laufenden JahrcS mit dem Anfügen festgesetzt, daß die Säumigen nach Ablauf gedachter Frist polizeiliches Einschreiten zu gewärtigen haben.
Gießen den 16. Januar 1846. Der Großherzoglich Hessische Kreisrach des Kreises Gießen.
Prinz.
Zu Nr. K. G. 1304. Gießen am 26. Januar 1846.
Betreffend: Die Unterstützung der Armen in den Gemeinden.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Die gegenwärtige drückende Theuerung der Lebensmittel und die in neuerer Zeit öfter, wie sonst, vorgekommenen Gesuche um Erwirkung von Unterstützungen aus den Gemeindekassen geben mir Veranlassung, Sie auf die Bestimmungen meines Ausschreibens vom 26. Februar 1844 — M 12 des Amtsblatts — aufmerksam zu machen und zur genauen Befolgung der darin enthaltenen speziellen Vorschriften über Feststellung der Armen-Unterstützungen in den Gemeinden aufzusordern
Insbesondere wiederhole ich, daß Sie die Unterstützung der Armen in den bei weitem meisten Fällen


