Ausgabe 
28.1.1846
 
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am wirksamsten und für die Gemeinden am wenigsten belästigend gewähren, und für deren Interesse in mehr wie Einer Beziehung sorgen, wenn Sie den vermögens- und arbeitslosen, aber arbeitsfähiqen Einwoh­nern Ihrer Gemeinden Beschäftigung und Verdienst verjchaffm.

Dahin also muß ihre nächste Fürsorge gerichtet sein und an Gelegenheit dazu kann cs Ihnen bei regem Eifer, tn diesem Sinne zu wirken, niemals fehlen; namentlich gestattet die jetzige milde Witterung fast überall Arbeiten an Wiesen, Vicinal-, Wald- oder Feldwegen, welche in allen Gemeinden theilweise noch der Verbes­serung dringend bedürfen und Sie haben daher hierin ein einfaches und sicher nützliches Mittel in der Hand, manchen Armen, welchen sonst eine Unterstützung aus der Kasse gewährt werden müßte, einigen Verdienst zuzuweisen, dadurch der drückendsten Noch abzuhelfen, die Nothwendigkeit der baaren Geld-Unterstützung aus der Gemeindekaffe zu vermindern und gleichzeitig der verderblichen entsittlichenden Bettelei vorzubeugen.

Ich wünsche, daß Sie diese Andeutungen beherzigen und nach ihnen verfahren.

Dabei glaube ich Ihnen noch bemerken zu müssen, daß arbeitsfähigen Armen, welche sich etwa weigern sollten, sich der ihnen angewiesen werdenden Gemeindearbeit zu unterziehen, jede Untcrstübung aus der Gc- meindekaffe zu versagen ist.

P r i n z.

Zu Nr. K. G. 858. Gießen am 20. Januar 1846.

Betreffend. D en in Gießen zu veranstaltenden Un­terricht in der Anlage von Feuerungen.

Der Groß herzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Unter Bezugnahme auf mein im obigen Betreff unterm 19. August v. I. an Sie erlassenes, in Nr. 68. des Avzeigeblattes erschienenes Ausschreiben, benachrichtige ich Sie, daß nach einer weiteren Mittheilung des Herrn Präsidenten deö Großh. Gewerbvereins der zu veranstaltende Unterricht in der zweckmäßigen An­lage von Feuerungen den 23. Februar l. I. hier zu Gießen seinen Anfang nehmen wird, und daß sich daher die Theilnehmcr am Vormittage gedachten Tages in dem Lokale der Lokalscction des Großh. GcwerbvercinS dahier einzufinden haben.

Sie werden dieses allen denjenigen in Ihren Gemeinden, welche sich zur Theilnahme an dem fraglichen Unterricht gemeldet haben, ohne Zeitverlust, mit dcrn Anfügen bekannt machen, daß solche, die es wün­schen, in Bezug auf Wohnung und Kost während ihres Aufenthaltes in Gießen, bei dem hiesigen Localqc- werb-Verein Auskunft erhalten können.

Schließlich fordere ich Sic auf, den Inhalt meines, im Eingang erwähnten Ausschreibens wiederholt in Ihren Gemeinden zu veröffentlichen und die hierauf noch erfolgenden Anmeldungen, zur Theilnahme an dem besagten Unterricht, rmverweilt mir zur Anzeige zu bringen.

Prinz?

Edictalladung.

2193) Gegen den Nachlaß des Ludwig Schä­fer des Zweiten in Steinbach ist der Concursproccß erkannt worden.

Indern man dieses hiermit öffentlich bekannt macht, fordert man alle bekannte und unbekannte Gläubiger der Masse auf, ihre Ansprüche an die­selbe in dem auf

den 5 März künftigen Jahres,

Vormittags 9 Uhr, bestimmten Liquidationötermine sogewiß anzuzeigen

und zu begründen, als sie sonst ohne besonders er­lassen und bekannt gemacht werdendes Präclusiv- decret von der Masse ausgeschlossen bleiben.

In diesem Termine soll ein Maffcpfleger und ein Ausschuß erwäblt, auch die Güte versucht werden, weshalb diejenigen, die nicht persönlich erscheinen können, ihre Vollmachten auch darauf zu richten haben, gegenfalls sie als dem Beschlüsse der Mehrheit bcigetreten betrachtet werden.

Gießen am 22. Dccember 1845.

Gr. Hess. Landgericht.

Ploch.