Bekanntmachung
betreffend
die Errichtung einer vollständigeren
für angehende Gewerbslente (Lehrlinge, Gesellen, Gehülsen re.) in Gießen.
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Ji’te Localsection des Gr. Gewerb - Vereins zu Gießen hat den Beschluß gefaßt, an die Stelle der bisher ohne den erforderlichen Zusammenhang dahier bestandenen beiden Schulen für Handwerker, der Zeichnenschule und der Rechnenschule nämlich, eine vollständigere Unterrichtsanstalt treten zu lasten.
Diese Anstalt soll einerseits angehenden Gewerbsleuten überhaupt die Mittel darbietcn, sich die zum schwunghaften, erfolgreichen Betriebe eines Gewerbes heut zu Tage durchaus unentbehrlichen Kenntnisse in gründlicher Weise anzueignen; andererseits soll sie aber insbesondere auch den Bauhandwerkern Gelegenheit geben, sich zur Bestehung der durch das höchste Regulativ vom 27. August 1845 vorgeschriebenen Meisterprüfung gehörig vorzubereiten.
Die Schule wird eine doppelte sepn, nämlich eine ständige und eine nur zeitweise.'
Die ftanörge Schrels
ist für solche Schüler bestimmt, welche am hiesigen Orte oder in dessen Nähe wohnen und durch längeren, regelmäßigen Besuch des Unterrichts eine gründlichere Bildung erwerben wollen
Die Stunden des Unterrichts sind Sonntags Vormittags von 10 bis 12 Ubr mb R-chmiwgs 2 bis 4 M, d-,m Mmtsg-, Dimstags, Dom-rstag« mb FrMgs Abends von 8 bis 9*/2 Uhr. ’ 9
Die Unterrichtsgegenstände bestehen:
1) in allgemeinen, d. h. solchen Kenntnissen und Fertigkeiten, welche für feden Gewerbe mann als unentbehrlich, oder doch sehr nützlich zu betrachten sind; -
2) in besonderen, d. h. solchen Kenntnissen und Fertigkeiten,. deren Erlernung nur für gewisse Gewerböleute, wie z. B. für die Bauhandwerker, nothwendig erscheint


