Ausgabe 
23.12.1846
 
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wird, unter Bezugnahme auf die unterm 30. Januar 1843 Anzeigeblatt Jäf 6 de 1843 Bekanntmachung, das Verbot des Singens und Schreiens auf der Straße ebenfalls eingeschärft, , ',cl - baß alle Kmdcr und Lehrlinge von 6 Uhr gedachten Abends an, bei einer Strafe von

ft wofür die Eltern, Vormünder :c. haftbar sind von der Straße sich entfernt zu halten haben. Gegen Unvermögende tritt Verwandlung der Geldstrafen in Gefängniß ein.

Gießen den 17. December 1846.

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz:

vdt. Lauer.

-

Gr. Hess. Armenkommission Zulehner.

Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu empfan- gcn, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst

1) Mittwoch den 23. December,

2) Mittwoch den 30.

Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und bierzu durch Vorzeigung der Schuld scheine sich zu legitimiren.

Diejenigen, welche ihre Ziiisen dem Kapital zugeschneben haben und nicht persönlich sich ein- finden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nöthige Ein­trag gemacht werden kann.

M SV-wW b,r °°n * Mr6l für -mm -mspr-chmdm EWg

Gießen am 21. December 1846.

Prinz. Dr Bansa.

Köpfer. Labroiffe.

Fulda. Heyer, Sohn. H. Hombcrger.

Phrl. Nkohk. Bokker. Dr. TVernher. Dr. Zimmer

® gegenwärtigen druckenden Zeitverbältnisse haben eine Anzahl hiesiger Einwohner veranlaßt, einen Ä L«" ju bilden, um die Hülssbedürftigen in der Start Gießen, für welche nicht aus den Annenfonds bereits gesorgt wird, und gesorgt werden kann, für die Dauer der jetzigen Theueruna träae^n außerordentliche Unterstützungen zu gewähren, wozu die Mittel durch freiwillige Bet?

trage an Geld und Naturalien beschafft werden sollen. a

,Uin die Größe dieser Mittel zu erfahren und hiernach dem Vereine geeignete Vorschläge über Art und bezweckten Hulfolcistung machen zu können, wird das unterzeichnete vorläufig gebildete Comite Listen zur Unterzeichnung herumsenden, auf welche Alle, die diese wohlthätiqen Abfichten zu unter- ÄÄÄ ä--« w-rdm. w-lch- fte für df/n-chp-n drei «fcnate

2135) Die Christbäumchen werden Montag, Dienstag und Mittwoch, den 21., 22. und 23. d. M., Mittags 2 Uhr,

ui dem städtischen Holzmagazin im Schwanen ab­gegeben und sind Anweijungen hierzu bei der Stadteinnchmerel zu 3, 6, 9 und 12 fr. zu erhalten. Gießen den 16. December 1846.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

2017) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapita- lien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar:

Besondere Bekanntmachungen.

c.Mvf 5" ^olge einer IN voriger Woche von uns gepflogenen Berathung haben wir in der heutigen Sitzung clI'f außerordentliche Unterstützung an Brod und Holz in dem BürgerhoSpitale in der ^ge Einwohner eintreten zu lassen, daß dafür ein geringerer Preis als der lausende ist, bezahlt

2 ^«vorzugsweise solche Personen berücksichtigt werden sollen, welche bis jetzt noch keine Un- LS 8 9n Cn rffe,. in Folge der gegenwärtigen Theucrung sich aber in bedrängten Ser» fordern daher solche Bedrängte, falls sie hiervon Gebrauch machen wollen, auf, Rechner der Armenkasse, Secretar Lauer, bei dem HoSpitalverwalter Pfeil oder einem Mitglied Gr. Armeukommistion, hiervon Anzeige binnen 3 Tagen zu machen. 8

Gießen den 21, December 1846