Anzeigeblatt
für die Stadt und -en Kreis Gießen.
Jfo 40* Mittwoch den 20. Mai 1M6.
Polizei-Verfügung.
Aus Aussehen der Directoren der diesigen akademischen Klinik und der Universitätsbibliothek wird allen Unbefugten der Besuch des Vorplatzes der Universitätsbibliothek und der Anlagen der akademischen Klinik dahier, bei 30 fr. Strafe für jeden Einzelnen andurch und mit dem Anfügen untersagt, daß Eltern und Erzieher für die verwirkten Strafen ihrer Kinder haftbar bleiben.
Gießen am 14. Mai 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
P r i n z.
Besondere Bekanntmachungen.
851) Die Subscriptionen auf Beiträge zu dem Capital, welches nach der im Regierungsblatt .AS 19. d. Z. enthaltenen Bekanntmachung zur Bestreitung der Eiseubahnbaukosten mit vier Millionen aufgenommen werden soll, können vom 20. Mai bis 10. Juni d. I. täglich bei dem Unterzeichneten geschehen. Die Subscribenten haben Folgendes zu beobachten.
1) lieber die subscribirten Kapitalien werden Obligationen auf Zirhaber a 4% Zinsen ansge- fertigt, solche vom Tage der Einzahlung an halbjährig verzinßt und gegen Zahlung des Ro- minalwerlhes abgegeben.
2) Die Ausfertigung der Obligationen erfolgt in Stücken ä fl. 100, fl. 200, fl. 500 und fl. 1000.
3) Die Einzahlung der subscribirten Beträge muß vom 1. Juli 1846 anfangenfc bis 1. Zuli 1847 geleistet werden und zwar bei Gr. Staatsschulden-Tilgungskasse unmittelbar, oder Herder Gr. Kaffe, bei welcher subscribirt worben ist, oder bei dem Banquierhause M. A. v. Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M.
Als Norm wird hierbei angenommen:
a) daß Subscriptionen bis einschließlich 2000 fl auf einmal und zwar am 1. October 1846 eingezablt werden;
4.) daß die Einzahlung der subscribirten Summen über 2000 fl. in möglichst gleichen Raten an nachbemerkten Terminen zu erfolgen hat, nämlich:
am 1. Juli 1846. '
am 2. Januar 1847.
am 1. April 1847.
am 1. Juli 1847.
£50^11 die Subicnbentel! in anderen, namentlich späteren als den vorbemerkten Termiiieit, Zahlung zu leinen wünschen, so haben sich solche deßkalb an die unterzeichnete Behörde zu wenden, welche die angebrachten Wünsche thniilichst berücksichtigen wird.
4) Sämmtliche Subscriptionen sind bindend; bei Subscriptionen großer Summen muß auf Verlangen eine verhältnißmäßige Sicherheit für die richtige Einzahlung geleistet werden.
5) Der Termin^ zur Snbscription beginnt am 20. Mai 1846 und endet am 10. Juni 1846. Gießen den 15. Mai 1846.
Der Steuerrath Hofmann.


