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Bekanntmachung,
den Feldschutz in hiesiger Gemarkung betreffend.
Um die in Feldern und Gärten hiesiger Gemarkung bisher häufig vorgekommenen Entwendungen und sonstigen Frevel für die Zukunft möglichst zu verhüten, sind 38 ehrenwerthe hiesige Bürger und Grundbesitzer, welche sich hierzu freiwillig erboten haben, auf den Feldschutz gerichtlich verpflichtet worden, was unter dem Anfügen hiermit bekannt gemacht wird, daß jeder iyr gedachten Verpflichteten sich im Besitze einer Legitimationskarte befindet.
Gießen den 1. Oktober 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
Ein Wagentuch wurde dahier angehalten und hat sich der Eigenthümer desselben binnen 14 Tagen auf dem Polizeibüreau zur Empfangnahme zu melden, widrigenfalls über dasselbe anderweit verfügt werden wird.
Gießen am 6. October 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
Prinz.
Bekanntmachung,
das verbotswidrige s. g, Stoppeln betreffend.
Das gesetzlich bestehende Verbot, wonach auf den noch nicht völlig abgeerndteten oder geleerten Feldern oder nach Eintritt der Nacht, oder vor Tagesanbruch, nicht gestoppelt werden darf, sowie das Verbot wegen unbefugten Betretens fremder Grundstücke wird hierdurch mit dem Anfügen eingeschärft, daß Eontraventionen ohne Nachsicht zur Bestrafung werden angezeigt werden.
Gießen am 7. Oktober 1846.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
Prinz.
Besondere Bekanntmachungen.
1614) Die auf den Privatgrundstücken am Krofdorser- und Gleibergerweg gepflanzten Obstbäume sind theilweise sehr mangelhaft geworden und ist es im besondern Interesse der Einzelnen, daß die mit großem Kostenaufwand gemachte Baum- Pflanzung auch gehörig unterhalten werde.
Ich fordere deshalb die betreffenden Grundbesitzer hiermit auf, sowohl die noch fehlenden und abgestorbenen Bäume durch neue zu ersetzen, als auch für die Notlüge Bestätigung und Ilmdörnung im Laufe dieses Monats zu sorgen, widrigenfalls diese Arbeiten nach Ablauf der Frist auf Kosten der betreffenden Grundeigenthümer von Seiten der Stadt veranlaßt werden.
Gießen den 2. Oktober 1846.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
1650) Die Wiesenbesitzer der hiesigen Gemarkung werden hiermit aufgefordert, die Ausrottung der auf den Wiesen vorfindlichen Gesträuche und Gestrüppe nach nunmehr vollendeter Grummet- ärndte vorzunehmen.
Gießen den 7. Oktober 1846.
Der Bürgermeister
Gg. Reiber.
1661) Hiesige Einwohner und Conscriptions, pflichtige, welche wegen der diesjährigen Militärmusterung beim Rekrutirungsrathe Reklamationen vorbringen wollen, werden auf das krcisrätbliche Ausschreiben vom 3. Oktober im Gießener Anzeigeblatt jto 80 mit dem Bemerken verwiesen, daß sie auf der Bürgermeisterei über das Weitere mündlich unterrichtet werden sollen.
Gießen den 10. Oktober 1846.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
1663) In Folge eingetretener Hindernisse kann die Hauptversammlung des Sparkasse-VereinS
Freitag den 16. Ocrober
nicht abgehalten und muß vielmehr bis zum 17. Oktober verschoben werden.
Die Mitglieder des Vereins werden daher ersucht, dieses zu berücksichtigen und demnach
Samstag den 17. Oktober, Morgens 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause sich einfinden zu wollen.
Gießen den 9. Oktober 1846.
Der Direktor des Verein-
Hoffmann.


