Imzeigetstatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Jfä 82. Mittwoch den 14. Vctober 18AK.

3u Nr. K. G. 11968. Gießen am 2. October 1846.

Betreffend: Die Auswanderungen nach Amerika.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

(mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier.)

Unter Bezugnahme auf die, in obigem Betreff, in Jg 53. d. Bitts. erschienene, diesseitige Be­kanntmachung vom 1. Juli l. I., setze ich Sie von der bezüglich des rubricirte» Gegenstandes weiter erschienenen höchsten Anordnung durch nachsteheudeu Abdruck mit dem Anfügen in Kenntniß, daß Sie den Inhalt in Ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen haben.

Prinz.

Zu Nr. D. 10,005. 10,444. 10,812. Darmstadt am 10. September 1840

Betreffend- Wie oben. T

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz au y

v. Stein.

In Verhinderung des Staatsministers: v. Lehman».

die Großherzoglichen Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und an sämmtliche Großherzogl. Kreisräthe.

Durch die in unserem Ausschreiben vom 17. Juni l. I. zu Nr. D. 10,007. (Nr. 14 des Amts­blatts) enthaltenen Bestimmungen beabsichtigten wir, die Klagen wegen verzögerten Anfenthalts der nach Amerika auswanderuden Unterthanen des Großherzogthums an den Seeplätzen, an welchen die Einschiffung erfolgt, zu beseitigen und die Auswanderer gegen Mißbräuche möglichst zu schützen Im Interesse der Auswanderer sowohl, als auch der etwaigen Gläubiger derselben, sowie zum Zwecke der Beaufsichtigung der Auswanderungen halten wir aber noch einige weitere Bestimmungen für nothweudia

Wir beauftragen Sie demnach:

1) sämmtliche in Ihren rcsp. Verwaltungsbezirken wohnenden Agenten, welche sich mit dem Transport von Auswanderern aus dem Großherzogthum befassen, anzuweisen, sich bei Ver­meidung des Verlustes der Concession alles Anwerbens zu Auswanderungen zu enthalten und namentlich weder selbst un Lande umherzureisen, noch zu dem Ende andere Personen abzusenden -

2) denselben aufzugeben, genaue Register über die Personen, mit welchen sie Contracte zur Ueber- schiffung nach Amerika abgeschlossen haben, zu führe» und solche auf Verlangen Ihnen oder der von Ihnen beauftragten Behörde zur Einsicht vorznlegen, beides ebenfalls bei Vermeiduna des Verlustes der Concessiou. J

Diese Register müssen die Tauf- und Familiennamen der Auswanderer, den bisherigen Wohnort derselben, nebst Angabe des Kreises oder Landrathsbezirks, ferner den Tag deS av- geichlossenen Contracts, sowie den Tag der Abfahrt von dem Seeplätze, wo die E-nschiffuna stattftndet, und den Bestimmungsort der Reise enthalten, damit Sie sich zu jeder 3eit darüber verlässigen können, welche Bewohner Ihres Verwaltungsbezirks auswandern wollen oder be­reits ausgewandert sind und wohin, beziehungsiveise welche von ihnen de» gesetzlichen Erfor­dernissen entsprochen haben. a ' ? ' 1