2) in besonderen, d. h. solchen Kenntnissen und Fertigkeiten, deren Erlernung nur für gewisse Gewerbsleute, wie z. B. für die Bauhandwerker, nothwendig erscheint.

Allgemeine Gegenstände des Unterrichts sind demnach folgende:

A. Arithmetik, und zwar gewöhnliches Rechnen mit ganzen, unbenaunten und benannten Zahlen, gemeinen und Dreimal-Brüchen; Kenntniß des Großh. Hess. Maaß- und Gewichtssystems, sowie derjenigen RechnungSmethoden, welche zur Verwandlung des einen Maaßes oder Gewichts in andere anzuwenden sind; ferner Berechnung von Flächen und Körpern: Ausziehen der Oüadrat- und Cubik - Wurzel, sowie weitere Ausdehnung der Lehre von den Proportionen.

Z. Buchführung und Fertigung von Voranschlägen, Rechnungen rc.

C. Geometrie: Grundbegriffe, Betrachtung ebener Figuren, Gleichheit der Dreiecke, Aehnlichkeit der Dreiecke mit Anwendung auf die Verwandlung und Theilung der Figuren, Ausführung einfacher Vermessungen und Nivellements.

1). Darstellende Geometrie: Geometrische Projektionen, Perspectiv- und Schatten­lehre.

E. Freihandzeichnen nach Modellen, nach der Natur und aus dem Kops.

F. Elemente der Naturwissenschaften, d. h. Erklärung der allgemeinen Eigen­schaften der Körper, als Schwere, Elasticität re.; ferner Betrachtung über Licht, Wärme, chemische Verwandtschaft u. s. w.

Besondere Gegenstände des Unterrichts dagegen sind:

A. Theoretischer Unterricht in den einzelnen Handwerken, und zwar: a) Arbeiten der Maurer, b) Steinhauer,

c) Zimmerleute,

d) Dachdecker,

e) ,/ ,, Ziegler,

f) Weißbinder,

g) /, ii Schreiner,

h) n ,i Schlosser,

i) ii u Spengler,

k) n ii Glaser,

1) // ii Pflästerer,

m) Gürtler re.

B. Fachzeichnen, d. h. Unterricht im Zeichnen, Entwersen und Erfinden der sür die besonderen Gewerbe nöthigen Werkzeichnungen.

C. Daumaterialienlehre.

D. Technologie.

Die zeitweise Schule

ist vorzugsweise für auswärtige Handwerker eingerichtet, welche sich zu der Meisterprüfung vorbereiten wollen und doch nur kürzere Zeit dahier verweilen können.

Die Dauer -es Unterrichts in dieser Schule blelbt vor der Hand aus die Monate December, Januar und Februar beschränkt, währeno welcher Zeit jedoch täglich Vor­mittags von 9 bis 12 Uhr, Nachmittags von 2 bis 4 Uhr und Abends von 8 bi- 9% Uhr gelehrt wird.